Der Schatten des Vertrauens: Ein Gynäkologe vor Gericht
Heute ist der 24.06.2026 und die Nachricht aus Genf sorgt für Aufregung. Ein Gynäkologe wurde von einem Genfer Strafgericht wegen schwerwiegender sexueller Übergriffe auf fünf Patientinnen und ein Kind verurteilt. Die Strafe? Fünf Jahre Gefängnis. Man fragt sich unwillkürlich, wie es zu solchen Taten kommen kann – und wie es möglich war, dass dieser Mann, ein Mediziner, dessen Aufgabe es war, Frauen zu helfen, in der Lage war, so viel Leid zu verursachen.
Das Urteil wurde am 23. Juni gefällt, und die Richterin war sich einig, dass die Schuld des Angeklagten „sehr schwer“ wiegt. Die Taten, die sich zwischen 2005 und 2008 ereigneten, sind erschreckend. Unter den Opfern war eine Freundin seiner Tochter, die zwischen sieben und zehn Jahren alt war. Die Übergriffe fanden teilweise in seinem Haus in Frankreich statt, sogar während das Kind schlief. Das lässt einen wirklich schaudern.
Die Dimension der Taten
Die Vorwürfe sind nicht nur schwerwiegend, sondern auch erschütternd. Der Gynäkologe wurde in fünf Fällen schuldig gesprochen, in einem weiteren Fall jedoch freigesprochen, da das Opfer als nicht urteilsfähig galt. Zwischen 2010 und 2019 soll er sexuelle Handlungen an sechs Patientinnen vorgenommen haben, von denen vier den Mut hatten, Anzeige zu erstatten. Die Patientinnen waren während der Übergriffe in den Behandlungsstühlen fixiert, was die Grausamkeit der Taten nochmals unterstreicht.
Der Angeklagte wehrt sich vehement gegen die Vorwürfe und behauptet, seine Handlungen seien professioneller Natur gewesen. Doch das Gericht fand diese Ausrede nicht überzeugend. Die Richterin wies die Behauptungen des Gynäkologen als unglaubwürdig zurück und befand, dass die Aussagen der Opfer kohärent und glaubhaft waren. Ein Staatsanwalt hatte sogar eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert, doch das Gericht entschied sich für fünf Jahre. Hinzu kommen 30 Tage Geldstrafe mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren sowie die Verpflichtung, den Opfern insgesamt mindestens 180.000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Ein harter Schlag, aber vielleicht nicht hart genug?
Ein trauriger Schlusspunkt
Er hat bereits mehr als 170 Tage Haft und 246 Tage alternative Maßnahmen verbüßt. Neben den sexuellen Übergriffen wurde der Gynäkologe auch für andere Straftaten schuldig gesprochen, darunter Verkehrsdelikte und Gewaltanwendung gegen die Behörden. Irgendwie erscheint es unfassbar, dass jemand, der so viel Vertrauen genießen sollte, sich derart daneben benehmen kann.
Die Anwälte des Gynäkologen haben bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Sache weiterentwickelt. Eine der betroffenen Frauen äußerte nach dem Urteil ihr Gefühl der Erleichterung, was zeigt, wie wichtig solche Urteile für die Opfer sein können. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Schattenseiten des Arztberufs und die Verantwortung, die mit solch einer Position einhergeht. Es bleibt zu hoffen, dass die Opfer die Unterstützung und Heilung finden, die sie so dringend benötigen.
