In Bern, wo die Uhren bekanntlich etwas anders ticken, sorgt eine neue Regelung für ordentlich Gesprächsstoff. Die Stadt hat beschlossen, die Auslage von Waren im öffentlichen Raum strenger zu reglementieren. Das trifft vor allem die Ladeninhaber, die sich nun kaum noch trauen, ihren Kundenstopper oder gar einen mobilen Hosenständer aufzustellen. Alain Zingg, der seit 2011 sein Modegeschäft „Kleiderschrank“ in der Nähe des Zytglogge betreibt, hat genug von diesen Vorschriften und äußert seinen Unmut in einem leidenschaftlichen Wut-Video auf Social Media.

Zingg berichtet, dass sein Hosenständer, der jährlich für den Verkauf von 500 Hosen verantwortlich ist, nun nicht mehr erlaubt ist. „Ich verstehe, dass Barrierefreiheit wichtig ist“, sagt er, „aber es muss auch Lösungen geben, die uns Einzelhändlern entgegenkommen!“ Man kann ihn gut verstehen – während Gastronomiebetriebe ihre Waren im Freien präsentieren dürfen, sieht es für die Einzelhändler ganz anders aus. Zingg kritisiert diese Ungleichbehandlung und fordert eine faire Lösung.

Barrierefreiheit und ihre Herausforderungen

Die strengen Vorgaben sind nicht ganz aus der Luft gegriffen. Sie wurden eingeführt, um die Barrierefreiheit auf den Trottoirs zu gewährleisten, was ja grundsätzlich ein lobenswertes Ziel ist. Die Gewerbepolizei hat bereits zahlreiche Reklamationen über die neuen Regelungen erhalten. Und so kommt es, dass Zingg und viele andere Ladenbesitzer nun um ihre Existenz fürchten müssen, während sie gleichzeitig versuchen, die Bedürfnisse ihrer Kunden zu berücksichtigen. Marc Heeb, der Leiter des Berner Polizeiinspektorats, hat auf Zinggs Wut-Video reagiert und versichert, dass man bemüht sei, eine Lösung zu finden. Man darf gespannt sein, was dabei herauskommt.

Doch das Thema Barrierefreiheit geht weit über Bern hinaus. Am 16. Juli 2021 wurde das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es soll die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzen, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen regelt. Dabei sind nicht nur physische Geschäfte betroffen, sondern auch digitale Produkte wie Webseiten und Online-Shops. Das BFSG stellt sicher, dass auch im digitalen Raum Barrierefreiheit gewährleistet ist – ein Schritt in die richtige Richtung, aber mit vielen Herausforderungen.

Digitale Barrierefreiheit – Ein neuer Fokus

Das Gesetz regelt unter anderem, dass Webseiten bestimmter Branchen, wie Banken oder Personenbeförderung, barrierefrei sein müssen. Die Anforderungen sind klar: Sie müssen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in den Stufen A und AA einhalten. Für viele Unternehmen bedeutet das Umstellungen, die nicht immer einfach sind, vor allem wenn man bedenkt, dass für nicht barrierefreie Selbstbedienungsterminals bis 2040 Übergangsfristen gelten. Ohnehin ist es eine Herausforderung, alle Vorschriften im Blick zu behalten. Die europäischen Normen zur Barrierefreiheit, wie die EN 301 549, werden stetig aktualisiert, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

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Einige Unternehmen könnten sich fragen, wie sie diese Anforderungen umsetzen sollen – vor allem die Kleinstunternehmen, die von den Ausnahmen betroffen sind. Das BFSG gilt nicht für rein geschäftliche (B2B) Angebote und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern. Aber dennoch, die Fristen rücken näher, und die Notwendigkeit, sich anzupassen, wird immer dringlicher. Wer nicht mitzieht, riskiert Bußgelder oder sogar die Abschaltung seiner Webseite.

In Bern, wo der Einzelhandel um seine Identität kämpft, sind die Herausforderungen groß. Die Balance zwischen Barrierefreiheit und den Bedürfnissen von Geschäften ist ein Thema, das nicht nur in den sozialen Netzwerken diskutiert wird. Es steht zu hoffen, dass die Stadtverwaltung und die Gewerbepolizei eine Lösung finden, die sowohl den Ladeninhabern als auch den Bedürfnissen von Menschen mit Einschränkungen gerecht wird. Die Uhr tickt, und es bleibt spannend, wie sich die Lage in den kommenden Monaten entwickeln wird.