Die Lage auf dem Basler Wohnungsmarkt ist angespannt. Das ist nicht neu, aber die Dimensionen nehmen immer mehr zu. Vor allem die unregulierten Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb verschärfen die Situation. SP-Grossrat Ivo Balmer hat sich nun lautstark für eine Registrierungspflicht von Anbietern ausgesprochen. Der Grund? Viele Wohnungen werden ohne Bewilligung vermietet, was die ohnehin schon angespannte Lage noch schlimmer macht. Die Behörden schätzen, dass etwa 2500 Wohnungen im Kanton über solche Plattformen angeboten werden – das sind rund 2% aller Wohnungen in Basel-Stadt! Ein nicht zu unterschätzender Anteil, wenn man bedenkt, wie viele Menschen in der Stadt nach bezahlbarem Wohnraum suchen.
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat in Basel ist zwar für die Kontrolle zuständig, doch das Problem ist, dass es nicht aktiv nach unzulässigen Vermietungen sucht. Stattdessen reagiert es nur auf Hinweise. Vor zwei Jahren hat das Basler Parlament bereits eine Verbesserung des Gesetzesvollzugs gefordert, aber es gibt kaum Fortschritte. Balmer plädiert jetzt für eine Registrierungspflicht, die sicherstellen soll, dass Anbieter sich anmelden und eine Registrierungsnummer erhalten. Diese Nummer müsste dann in den Inseraten angegeben werden. Es ist ein einfacher, aber effektiver Schritt, um die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Regulierungen und Vorbilder
Schaut man über die Kantonsgrenzen hinaus, finden sich bereits ähnliche Regelungen in anderen Regionen, wie im Tessin oder Luzern. Dort hat man erkannt, dass die Regulierung von Kurzzeitvermietungen notwendig ist, um den Wohnraum für die Einheimischen zu schützen. Auch auf EU-Ebene tut sich etwas: Bis Ende Mai 2026 sollen neue Regeln zum Datenaustausch für kurzzeitige Vermietungen in Kraft treten. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 22. April 2026 vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie genehmigt wurde, zielt darauf ab, eine EU-Verordnung umzusetzen, die am 20. Mai 2024 in Kraft tritt.
Das Ziel dieser neuen Regeln ist klar: Eine zentrale digitale Zugangsstelle soll eingerichtet werden, um den automatisierten Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die gesammelten Daten für berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter abrufbar sind. Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung, um die Transparenz im Bereich der Kurzzeitvermietungen zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Anbieter sich an die Regeln halten.
Ein Blick in die Zukunft
Die wachsende Beliebtheit von Kurzzeitvermietungen in der EU ist unbestreitbar – fast ein Viertel der Beherbergungen erfolgt mittlerweile über solche Plattformen. Reisende schätzen die Möglichkeit, in Privatwohnungen im Stadtzentrum zu wohnen, anstatt in einem anonymen Hotelzimmer. Doch genau hier liegt das Dilemma: Während Gastgebende eine willkommene Einnahmequelle sehen, leiden die Einheimischen unter dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum. Städte in der EU, auch in Deutschland, haben bereits Gesetze erlassen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu vermeiden. Der Europäische Gerichtshof hat 2020 entschieden, dass Maßnahmen gegen Wohnraummangel im Allgemeininteresse liegen. Das sollte auch in Basel nicht anders sein.
Die kommenden Monate und Jahre werden entscheidend sein. Die neue EU-Verordnung bringt nicht nur einen Online-Registrierungsprozess für Kurzzeitmietobjekte mit sich, sondern verpflichtet auch die Plattformen zur Überprüfung der Richtigkeit von Immobilienangaben. Das könnte der Wendepunkt sein, den Basel braucht, um die Wohnungsnot in den Griff zu bekommen. Ob und wie schnell diese Maßnahmen umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Für die Stadt und ihre Bewohner wäre es jedoch ein Schritt in die richtige Richtung. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickeln wird.