Heute ist der 16.05.2026, und während die Sonne über Appenzell Ausserrhoden aufgeht, brodelt es in der Schweizer Hotellerie. Ein Thema, das die Gemüter erhitzt: der Mehrwertsteuersatz für Hotelübernachtungen. Aktuell liegt dieser bei 3,8 Prozent. Ein Sondersatz, der nicht nur für die großen Ketten wie Accor, Marriott und IHG von Bedeutung ist, sondern auch für kleinere Hotels, die oft im Schatten der Giganten stehen.
Der Sondersatz, dieser steuerliche Vorteil, wird nun bis 2035 verlängert – ein Grund zur Freude für viele im Gastgewerbe! Seit 1996 wurde dieser bereits sechsmal verlängert und feiert damit 2026 seinen 30. Geburtstag. Doch nicht alle sind begeistert von dieser Lösung. Der Bundesrat möchte den Sondersatz abschaffen, da er jährlich 300 Millionen Franken Mindereinnahmen für den Bund bedeutet. Ein heißes Eisen, über das im Parlament hitzig debattiert wird.
Starke Stimmen im Parlament
Der Nationalrat und der Ständerat haben sich mit deutlichen Mehrheiten für die Beibehaltung des Sondersatzes ausgesprochen. Der Nationalrat stimmte mit 119 Stimmen für die Beibehaltung, während nur 59 dagegen waren. Im Ständerat waren es 37 für und lediglich 3 dagegen. Diese Unterstützung kommt nicht von ungefähr – Wirtschaftsverbände und Politiker von FDP, SVP und Mitte setzen sich für die Verlängerung ein. Sie argumentieren, dass der Sondersatz Planungssicherheit für die Hotellerie schafft und zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit beiträgt.
Interessant ist, dass von den 300 Millionen Franken, die durch den Sondersatz eingespart werden, vor allem große Hotelketten profitieren. Während die 30 größten Hotelbetriebe etwa 59 Millionen Franken erhalten, gehen nur 10 Prozent der Mittel an kleine Hotels, die weniger als 1 Million Franken Umsatz machen. Das wirft Fragen auf – warum erhalten die großen Ketten den Großteil, während die tourismusschwachen Regionen kaum Unterstützung erhalten? Da wird’s einem schon ein bisschen mulmig.
Lobbyarbeit und deren Auswirkungen
Die Lobbyarbeit von Hotel-, Gastro- und Tourismusverbänden hat offenbar Früchte getragen. Die Finanzministerin sprach sich zwar im Namen des Bundesrates gegen die Verlängerung aus, doch die Argumente für die Beibehaltung scheinen stark genug gewesen zu sein. Schließlich profitieren viele Wirtschaftssektoren von einem Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen. Und das ist nicht nur ein leeres Geschwafel – die gesamte touristische Wertschöpfungskette wird gestärkt. Die kleinen Familienbetriebe, die oft das Herz eines jeden Ferienorts ausmachen, können so überleben.
Ein theoretischer Rabatt bei einer Hotelübernachtung von 150 Franken würde etwa 6.45 Franken ausmachen, bei 300 Franken sind es rund 13 Franken. Das sind doch immerhin ein paar nette Sparschweine, die man bei einem Kurztrip nach Zürich oder Genf füttern könnte! Übrigens, diese beiden Regionen profitieren am meisten von den 300 Millionen Franken – allein Zürich erhält 61 Millionen und Genf 41 Millionen, obwohl sie nur einen Viertel aller Übernachtungen ausmachen.
Am Ende bleibt die Frage, ob diese Regelung wirklich für die gesamte Schweiz von Vorteil ist. Die tourismusschwachen Regionen, die oftmals mit vielen Herausforderungen kämpfen, erhalten kaum Unterstützung. Ein Dilemma, das in Zukunft sicherlich noch für Gesprächsstoff sorgen wird.