In den USA, da ist das ja fast schon Tradition, begnadigt der Präsident vor Thanksgiving zwei Truthähne. Ein kleiner Scherz, aber auch ein Zeichen von Gnade – etwas, das in der Schweiz eher in den Hintergrund rückt. Hierzulande sind Begnadigungen durch das Staatsoberhaupt eine Seltenheit. Doch am 22. Juni wird der Grosse Rat in Innerrhoden über ein Begnadigungsgesuch beraten. Spannend, oder? Doch die Informationen über diese Beratungen sind geheim, die Öffentlichkeit und die Journalisten müssen den Saal während der Diskussion verlassen. So bleibt das Geschehen im Dunkeln – ein bisschen wie das berühmte Geheimnis um den Inhalt der Schokolade, die man heimlich nascht.
In den letzten 15 Jahren waren nur zwei Begnadigungsgesuche in Innerrhoden erfolgreich. Das ist nicht viel, wenn man bedenkt, dass Begnadigungen die Möglichkeit bieten, den Vollzug einer Strafe zu erlassen oder sie zu mildern. Ein wichtiges Instrument, das als Korrektiv für ungerecht empfundene Strafen angesehen wird. Auf nationaler Ebene ist die Lage ähnlich: Zwischen 1997 und 2008 wurden nur zwei von zehn Gesuchen genehmigt. Ein erster Fall: Eine Person, die über 200.000 kg zollbegünstigtes Heizöl als Dieselmotorenöl verkauft hat. Ziemlich dreist! Sie bekam die Restbusse erlassen. Und dann war da noch der Metzger, der illegal eine Tonne Fleisch importierte und aufgrund seiner finanziellen Notlage begnadigt wurde. Aber seit 2008 hat es auf nationaler Ebene kein erfolgreiches Gesuch mehr gegeben. Das lässt sich schon als kleine Katastrophe für die, die auf Gnade hoffen, bezeichnen.
Die Rolle der Parlamente
In den meisten Kantonen sind es die Parlamente, die über Begnadigungen entscheiden – eine spannende Machtverteilung. Nur im Kanton St. Gallen liegt diese Verantwortung bei der Regierung. Dort wurden seit 2000 insgesamt 34 Begnadigungsgesuche gestellt, viele davon einfach abgeschrieben. Die Regierung genehmigte zwei Gesuche und wies vier ab. Besonders bemerkenswert ist der Fall eines Mannes, der wegen mehrfachen bewaffneten Raubs verurteilt wurde – er erhielt Gnade, da er eine Lehre begann. Ein Lichtblick, könnte man sagen, für die, die sich um Besserung bemühen.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat seit 2000 kein einziges Begnadigungsgesuch registriert. Man könnte fast meinen, die dortigen Behörden hätten sich in einen Koma der Gnade versetzt. Im Kanton Thurgau gab es in der gleichen Zeitspanne zwei abgelehnte Gesuche. Die Zahlen sprechen für sich: In der Schweiz ist das Thema Begnadigungen ein heikles Pflaster, das oft mit Zurückhaltung betreten wird.
Der Weg zur Begnadigung
<pAber was passiert eigentlich, wenn ein Gesuch eingereicht wird? Die Bundesversammlung hat die Möglichkeit, Begnadigungen und Amnestien auszusprechen. Bei Urteilen von Bundesbehörden liegt die Verantwortung dafür bei der Bundesversammlung, während kantonale Behörden in den jeweiligen Kantonen die Anfragen prüfen. Von 1997 bis 2008 wurden zehn Gesuche gestellt, von denen nur zwei genehmigt wurden – ein Musterbeispiel für die knappen Chancen, die jemand hat, der auf Gnade hofft.
Die Begnadigung, das bedeutet oft den Verzicht auf die Vollstreckung einer rechtskräftigen Strafe oder eine Strafmilderung. In der Schweiz ist das ein heikles Thema, das nicht oft im Rampenlicht steht. Amnestien, die für ganze Gruppen von Menschen gelten, werden ebenfalls erteilt, aber auch hier ist die Statistik ernüchternd. Seit 2000 wurden nur zwei Gesuche gestellt – und beide wurden abgelehnt. Wer also auf das Glück hofft, wird oft enttäuscht.
So bleibt das Thema Begnadigungen in der Schweiz ein spannendes, aber auch frustrierendes Feld. Die Debatten im Grosse Rat in Innerrhoden könnten einen kleinen Funken Hoffnung für die Betroffenen bringen, auch wenn die Chancen eher gering sind. Vielleicht wird ja eines Tages der Wind der Gnade auch hierzulande wieder frischer wehen.