In Herisau ist momentan viel los, besonders wenn es um die Entschädigungen der Gemeinderatsmitglieder geht. Die FDP hat kürzlich klar gemacht, dass sie den gestiegenen Aufwand und die zunehmende Komplexität der Arbeit im Gemeinderat anerkennt. Das ist ja schon mal ein Anfang! Doch während man sich für eine faire Entschädigung der Behördenmitglieder ausspricht, wird der Vorschlag zur Erhöhung der Entschädigungen für nebenamtliche Gemeinderatsmitglieder als überzogen betrachtet. Ein bisschen mehr Bescheidenheit könnte nicht schaden!

Ein Thema, das die Gemüter erhitzt: Die FDP fordert seit langem eine Verkleinerung des Gemeinderats von sieben auf fünf Mitglieder. Der Grund? Effizienzsteigerung, klarere Verantwortlichkeiten und eine Stärkung der Professionalität – das klingt doch nach einem guten Plan. Allerdings sollten die Entschädigungen nicht unabhängig von der Organisation des Gemeinderats betrachtet werden. Hier sieht die FDP eine kritische Sicht auf die Vergleichswerte des Gemeinderats, die auf größeren Städten basieren, und bemängelt, dass vergleichbare Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht berücksichtigt wurden.

Die Entschädigungen im Vergleich

Im Antrag der FDP wird eine Berechnungsgrundlage für Entschädigungen auf 150’000 Franken statt 190’000 Franken vorgeschlagen. Positiv zu erwähnen ist, dass der Verzicht auf Sitzungsgelder, die künftig über die Gesamtentschädigung abgegolten werden sollen, eine Vereinfachung darstellt. Zudem wird die geplante Vereinfachung der Spesenregelung begrüßt. Eine moderate Anpassung der Entschädigungen ist zwar gerechtfertigt, doch die vorgeschlagene Erhöhung um rund 37 Prozent bleibt für viele nicht nachvollziehbar.

Ein Blick über die Grenzen hinaus zeigt, dass es in Deutschland ganz unterschiedliche Regelungen für Gemeinderäte gibt. Dort sind Gemeinderäte oder Stadtverordnete die politischen Hauptorgane der Gemeinden, die über kommunale Angelegenheiten beraten, Beschlüsse fassen und Empfehlungen geben. Die Größe der Gremien variiert je nach Einwohnerzahl. So haben Gemeinden mit bis zu 300 Einwohnern nur sechs Mitglieder, während in Städten mit über 400.000 Einwohnern bis zu 60 Mitglieder im Stadtrat sitzen können. In Leipzig etwa tagt die öffentliche Ratsversammlung alle vier Wochen und hat 70 Ratsmitglieder, die 2019 gewählt wurden.

Ehrenamtliche und ihre Entschädigungen

In Deutschland erhalten ehrenamtliche Gemeinderäte eine Entschädigung, die stark von der Größe der Gemeinde abhängt. In Brandenburg beispielsweise können die Höchstsätze für Aufwandsentschädigungen bis zu 320 Euro pro Monat betragen, während die ehrenamtlichen Mitglieder in Kleinmachnow 120 Euro monatlich sowie 20 Euro Sitzungsgeld erhalten. In Passau sind es 450 Euro monatlich und zusätzlich 20 Euro pro Sitzung. Hier zeigt sich, dass die Regelungen zur Entschädigung der Gemeinderäte durchaus unterschiedlich und oft auch regional sehr unterschiedlich sind.

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Es bleibt spannend zu sehen, wie sich die Diskussion in Herisau weiterentwickeln wird. Die Bürger vor Ort haben ein Mitspracherecht, und die Entscheidungen, die getroffen werden, könnten weitreichende Folgen für die lokale Politik haben. Vielleicht wird es ja bald eine Bewegung geben, die die Entschädigungen der Gemeinderatsmitglieder in ein gerechteres Licht rückt. Man darf gespannt sein!