Friedensrichter im Wandel: Aargaus neues System für mehr Anerkennung und Unterstützung
Heute ist der 20.07.2026, und während der Sommer in vollem Gange ist, brodelt es in der politischen Landschaft des Kantons Aargau. Der Regierungsrat sieht keinen Handlungsbedarf zur Stärkung des Friedensrichterwesens, doch die Stimmen des Grossen Rates klingen deutlich anders. Ein Bericht zu den Abklärungen zeigt, dass es durchaus einige Punkte gibt, die dringend überarbeitet werden sollten. Der Grosse Rat hat ein Postulat von Karin Koch Wick überwiesen, das auf die Notwendigkeit hinweist, die Friedensrichter besser zu unterstützen. Ein Zeichen, dass man die Anliegen der Bürger ernst nimmt!
Wie es aussieht, wird ein neues System für die Entschädigungen der Friedensrichter eingeführt. Bisher erhielten sie eine Jahresentschädigung von 700 Franken, doch diese wird künftig auf 1000 Franken angehoben. Das klingt nach einer erfreulichen Nachricht, wenn man bedenkt, dass in den vergangenen Jahren die Gesuche in den 17 Friedensrichter-Kreisen stetig gestiegen sind – 2025 waren es 1492 Gesuche, im Jahr zuvor waren es noch 1458. Das zeigt, dass die Friedensrichterarbeit gefragt ist und ein gewisses Maß an Anerkennung braucht.
Änderungen im Friedensrichterwesen
Die neuen Vorschläge beinhalten auch eine vereinfachte Fallpauschale von 300 Franken pro erledigtem Fall. Zudem bleibt die Auslagenpauschale von 60 Franken pro Fall unverändert. Eine 60-Prozent-Koordinationsstelle soll zusätzlich als administrative Unterstützung dienen, was den Friedensrichtern wohl ein wenig den Rücken freihalten kann. Man könnte fast sagen, das System wird aufpoliert, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden.
Ein weiterer spannender Punkt ist, dass die Friedensrichter im Kanton Aargau kein juristisches Fachwissen benötigen. Stattdessen sind Verhandlungsgeschick sowie Sozial- und Führungskompetenzen gefragt. Hier zeigt sich ein klares Bekenntnis zur Bürgernähe und einem Laiensystem, das mit geringem finanziellen Aufwand auskommt. Das klingt ja fast wie ein Aufruf, sich als Friedensrichter zu engagieren – die Stelle ist beliebt, und es gibt regelmäßig Kampfwahlen um offene Positionen. Komischerweise scheint der Kanton Aargau im Vergleich zu seinen Nachbarn nicht besonders gut abzuschneiden, wenn es um die Bezahlung der Friedensrichter geht.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Die Änderungen, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen, kosten den Kanton rund 185.000 Franken pro Jahr. Das mag auf den ersten Blick viel erscheinen, doch die Frage bleibt: Ist es das wert? Wenn man bedenkt, dass zwei Drittel der abgeschlossenen Verfahren durch Vergleich, Urteilsvorschlag, Abschreibung oder Rückzug gelöst wurden, könnte man argumentieren, dass ein gut funktionierendes Friedensrichterwesen zur Entlastung der Gerichte beiträgt. Es bleibt abzuwarten, wie der Grosse Rat bis Ende Jahr über die Dekretanpassung entscheiden wird.
Ein kleiner Wermutstropfen ist die problembehaftete Friedensrichter-Software „Easy Case“, die 2026 durch „Friedensstift“ abgelöst werden soll. Hoffen wir, dass die neue Software besser funktioniert und den Friedensrichtern das Leben erleichtert. Am Ende des Tages zählt, dass die Bürgerinnen und Bürger eine Anlaufstelle haben, die ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht – und das möglichst ohne große Hürden.
