Heute, am 17.06.2026, gibt es in Zürich eine aufsehenerregende Entwicklung rund um die umstrittene Sperrung am Neumühlequai. Die Stadt hatte eine Fahrspur für den Autoverkehr gesperrt, um Platz für einen neuen Veloweg zu schaffen. Klingt gut, oder? Leider kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass diese Maßnahme illegal war. Ein bisschen wie ein Schuss ins eigene Knie, wenn man so will. Das Gericht stellte fest, dass die Stadt die Gefährdung der Verkehrsteilnehmer im Tunnel nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Und das, wo die Sicherheit doch an erster Stelle stehen sollte!

Die Stadt argumentierte, dass sie mit dieser Sperrung die Sicherheit der Velofahrer verbessern wolle, da viele das bestehende Velofahrverbot einfach ignorierten. Aber—und das ist das große Aber—das Verkehrsregime, das durch die Sperrung entstand, führte zu massiven Rückstaus. Die Walchestrasse, der Milchbuck- und Schöneichtunnel waren die Hauptleidtragenden dieser eigenmächtigen Entscheidung. Rettungsfahrzeuge hatten es plötzlich schwer, sich durch den Verkehr zu schlängeln. Das war nicht nur unangenehm, sondern auch gefährlich!

Das Urteil und seine Folgen

Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Stadt Zürich zurück und bestätigte die Intervention des Kantons, der die Velospur letztendlich hatte entfernen lassen. Der Regierungsrat zeigte sich erleichtert, dass das Gericht die Beschwerde vollständig abgelehnt hat und somit die Verkehrslage wieder normalisiert werden konnte. Ich stelle mir die Erleichterung der Autofahrer vor, die nun nicht mehr in endlosen Staus stecken bleiben müssen, während sie darauf warten, dass sich die Tunnel wieder leeren.

Doch was war der Auslöser für diesen ganzen Streit? Eine Baustelle am Zürcher Hauptbahnhof, die den Velofahrern den Zugang zur Unterführung am Bahnhofquai versperrte. Daraufhin entschied die Stadt, ohne das Einverständnis des Kantons, einen neuen Veloweg entlang des Neumühlequai und in der Walchestrasse zu signalisieren. Das ging natürlich nicht lange gut und der Kanton gab schnell zu verstehen, dass diese Signalisation illegal war und über Nacht entfernt wurde. Ein bisschen wie ein Kind, das beim Spielen erwischt wird und schnell alles unter den Teppich kehren will.

Kritik und Ausblick

Das Gericht bemängelte zudem, dass die Stadt nicht nachgewiesen hatte, dass der neue Velostreifen überhaupt genutzt wurde. Ein wenig wie ein ungenutztes Geschenk, das einfach in der Ecke verstaubt. Auch die mangelhaften Abklärungen zur Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotens wurden kritisiert. Es scheint, als ob die Stadt vor der Umsetzung nicht wirklich darüber nachgedacht hat, welche Folgen ihre Entscheidungen für den Verkehrsfluss haben könnten.

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Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh bezeichnete das Urteil als einen wichtigen Schritt zur Klärung der Rollen zwischen Kanton und Stadt in Verkehrsfragen. Sie kündigte an, dass die Stadt das Urteil prüfen und möglicherweise ans Bundesgericht weiterziehen wolle. Man darf gespannt sein, ob es hier ein weiteres Kapitel im Streit um den Veloweg geben wird. In der Zwischenzeit bleibt die Frage, wie man die Balance zwischen den Bedürfnissen der Autofahrer und der Velofahrer finden kann, ohne dass es zu solchen chaotischen Situationen kommt.