Wallis zieht die Grenzen: Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten bleibt bestehen
Heute ist der 15.07.2026, und im Wallis gibt es Neuigkeiten, die so einige Wellen schlagen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Verkaufsverbot für Einweg-E-Zigaretten im Wallis rechtmäßig ist. Ja, richtig gehört! Das Verbot, das seit dem 1. Mai 2025 in Kraft ist, bleibt bestehen. Die Richter haben die Beschwerden von verschiedenen Parteien, darunter die Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels und Philip Morris Switzerland, kurzerhand abgewiesen. Wer also auf die bunten Einweg-Zigaretten gehofft hat, muss sich umorientieren.
Die Gesetzesänderung, die 2024 vom Grossen Rat des Kantons Wallis beschlossen wurde, hat klare Ziele: den Schutz von Umwelt und Gesundheit. Der Kanton hat sich nicht nur auf das Tabakproduktegesetz verlassen. Das Bundesgericht stellte klar, dass die Regulierung der Einwegartikel nicht im Widerspruch zum übergeordneten Bundesrecht steht. Schließlich können die Kantone eigene Vorschriften erlassen, solange der Bundesrat nicht selbst aktiv wird. Und genau das hat das Wallis genutzt – eine Regelung, die den Gesundheits- und Umweltschutz fördert.
Ein Schritt für die Gesundheit und die Umwelt
Das Wallis wollte mit dieser Maßnahme nicht nur die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen, sondern auch der Umwelt einen Gefallen tun. Einweg-E-Zigaretten sind bekanntlich alles andere als umweltfreundlich. Die Richter betonten, dass mildere Maßnahmen wie Preiserhöhungen oder Pfandsysteme nicht den gewünschten Effekt haben würden. Außerdem bleibt es den Menschen weiterhin erlaubt, wiederverwendbare E-Zigaretten zu nutzen. Das macht die ganze Sache ein wenig erträglicher.
Interessanterweise argumentierten die Beschwerdeführer, dass das Verbot ihre Wirtschaftsfreiheit einschränke. Aber die Richter sahen das anders. Sie waren der Meinung, dass der Eingriff gerechtfertigt und verhältnismäßig sei, da er letztendlich dem Umwelt- und Gesundheitsschutz dient. Also, auch wenns für die Händler nicht ganz einfach ist, die Gesundheit geht vor.
Regelungen rund um E-Zigaretten
Ein Blick auf das Tabakproduktegesetz zeigt, dass nicht nur die Einweg-Zigaretten im Fokus stehen. Es gibt strenge Vorgaben, die auch für andere Produkte gelten. So dürfen elektronische Einwegzigaretten und deren Kartuschen höchstens ein Tankvolumen von 2 ml haben. Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass alles darüber hinaus nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Wer also auf die Idee kommt, eine „Big Puff“-Zigarette mit einem größeren Tank zu verkaufen, wird schnell feststellen, dass dies nicht erlaubt ist. Solche Regelungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass die Produkte, die auf den Markt kommen, auch tatsächlich den gesundheitlichen Standards entsprechen.
Philip Morris Switzerland hat das Urteil des Bundesgerichts begrüßt. Sie sehen die Regulierung von Nikotinprodukten jedoch eher in der Verantwortung des Bundes als der Kantone. Ein interessanter Punkt, der die Debatte um die Zuständigkeiten neu entfacht. Die Diskussion über die Balance zwischen Gesundheit, Umwelt und Wirtschaftsfreiheit wird uns wohl noch eine Weile begleiten.
