Heute ist der 25.06.2026 und während die Sonne über den Walliser Alpen strahlt, gibt es Neuigkeiten aus der Welt der Raumplanung, die uns alle betreffen. Am 1. Juli 2026 tritt der letzte Teil der Revision des Schweizer Raumplanungsgesetzes (RPG) in Kraft. Und obwohl das Parlament diese Änderungen einstimmig angenommen hat, gibt es durchaus kritische Stimmen – unter anderem von Roman Roth, einem Kantonsplaner, der vor einer Zunahme an Bürokratie und der Aufweichung des Trennungsgrundsatzes warnt.

Der Trennungsgrundsatz, der die Schweiz in Bauzonen und Nichtbauzonen unterteilt, ist ein zentrales Element der Raumplanung. Er sorgt dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt wird und schützt unsere wertvollen Landschaften. Komischerweise leben über ein Drittel der Schweizer in Gebieten, die außerhalb dieser Bauzonen liegen – eine Situation, die sich historisch entwickelt hat und nun möglicherweise auf die Probe gestellt wird. Denn mit der Revision RPG 2, die im Jahr 2023 vom Parlament angenommen wurde, stehen einige Veränderungen ins Haus.

Die Neuerungen im RPG 2

RPG 2 hat ein Stabilisierungsziel im Gepäck, das vorsieht, die versiegelte Fläche sowie die Anzahl der Gebäude außerhalb der Bauzonen nicht zu erhöhen. Klingt erstmal gut, oder? Allerdings bleibt abzuwarten, wie effektiv dieses Ziel wirklich ist. Kritiker befürchten, dass der neue Gebietsansatz die Schaffung von weiteren landwirtschaftlichen Gebäuden begünstigen könnte, die eventuell zu Wohn- oder Ferienhäusern umgewidmet werden. Ein Gedanke, der einem schon ein mulmiges Gefühl gibt.

  • Die Finanzierung der neu eingeführten Abbruchprämie, die Anreize für den Abriss ungenutzter Gebäude schaffen soll, wird durch die Mehrwertabgabe sichergestellt. Doch was passiert mit dem Geld? Diese Frage schwirrt in den Köpfen vieler umher.
  • Die Aufweichung des Trennungsgrundsatzes stellt viele vor eine Herausforderung; er ist nämlich nicht nur ein unverrückbares Gesetz, sondern auch ein ausnahmefähiger Grundsatz. Gemeinden müssen bei der Planung die Bedürfnisse benachbarter Wohnbebauungen im Blick haben – und das ist nicht immer einfach.

Nach dem ersten Teil der Revision im Jahr 2014, der die Bauzonen verkleinert und die Verdichtung nach innen vorangetrieben hat, geht es jetzt also um die nächste Stufe. Es ist wie ein großes Puzzle, bei dem man an vielen Stellen gleichzeitig drehen muss, um das Gesamtbild zu optimieren. Und während Umweltverbände 2020 gescheitert sind, Initiativen zur Eindämmung des Bauens außerhalb der Bauzonen einzureichen, hat das RPG 2 als indirekter Gegenvorschlag doch einige Türen geöffnet. Auf die Frage, ob dies wirklich eine Verbesserung darstellt, haben die Kritiker jedoch ihr ganz eigenes Bild.

Ein Blick in die Zukunft

Die Kantone werden nun für die Umsetzung des neuen Gesetzes verantwortlich sein und haben die Möglichkeit, strengere Regeln für das Siedlungswachstum außerhalb der Bauzonen zu erlassen. Das könnte die Situation vielleicht ein Stück weit entschärfen. Denn die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet ist nicht nur ein grundsätzlicher Baustein der Raumplanung, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung attraktiver Landschaften, die uns ein Stück Lebensqualität schenken.

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Ein weiterer Aspekt ist, dass die Schweiz mit diesen Maßnahmen als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleiben möchte. Es gibt also eine klare Richtung, die der Bund einschlägt – eine kompaktere Siedlungsentwicklung, die Landverschleiß bremsen soll. Und das ist wichtig, um nicht nur die Landwirtschaft zu unterstützen, sondern auch die Erholungswerte unserer Landschaften zu erhalten. Das Raumkonzept Schweiz wird in den kommenden Jahren bis 2050 aktualisiert und könnte unter Umständen die Weichen für eine nachhaltige Zukunft stellen.

Ob die neuen Regelungen den gewünschten Effekt haben werden oder ob wir immer noch im Grünen bauen, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Diskussion um Raumplanung wird uns noch lange begleiten. Und während die Alpen majestätisch über uns thronen, können wir nur hoffen, dass der Spagat zwischen Fortschritt und Erhalt gelingt.