Mindestlohn-Chaos: Ein Urteil, das die Schweiz spaltet
Heute ist der 11.06.2026 und die Neuigkeiten aus dem Bundesgericht sorgen für reichlich Gesprächsstoff. Vor wenigen Tagen hat das Gericht entschieden, dass Städte in der Schweiz das Recht haben, Mindestlöhne festzulegen. Ein Entscheid, der für Freude, aber auch für Frust sorgt. Wer hätte gedacht, dass das so eine Welle schlägt? Besonders in Städten wie Zürich, wo der Mindestlohn bei 23.90 Franken pro Stunde liegt. Das sind knapp 4000 Franken bei einer Vollzeitstelle. In Winterthur sind es immerhin 23 Franken. Zuvor hatte das Zürcher Verwaltungsgericht den Städten die Einführung von Mindestlöhnen untersagt. Und jetzt? Jetzt wird gefeiert und gleichzeitig diskutiert.
Die bürgerliche Mehrheit im National- und Ständerat zeigt sich weniger begeistert. Sie möchten, dass die Gesamtarbeitsverträge, die in vielen Branchen existieren, die kantonalen Mindestlöhne übersteuern können. Da gibt es besonders im Gastgewerbe Bedenken von Gastrosuisse. Man fürchtet, dass die Sozialpartnerschaft in Gefahr ist und die Arbeitsbedingungen auseinanderdriften könnten. Auf der anderen Seite sieht der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) dieses Urteil als positiven Schritt. Es könnte ein Türöffner für weitere Städte sein, eigene Mindestlöhne einzuführen. Der Städteverband hingegen kritisiert die geplante Vorrang-Regelung für Gesamtarbeitsverträge und fordert mehr Autonomie für die Städte. Klingt nach einer ziemlich verfahrenen Situation, oder?
Die Lage in der Schweiz
In der Schweiz gibt es keinen nationalen Mindestlohn, das ist ein Fakt, der immer wieder für Diskussionen sorgt. Bei einer Volksabstimmung im Jahr 2014 wurde der nationale Mindestlohn mit 76% abgelehnt. Das hat viel mit der Föderalisierung und der Stärke der Sozialpartnerschaft zu tun. Arbeitgeber und Gewerkschaften verhandeln branchenspezifische Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Einige Kantone haben eigene Mindestlöhne eingeführt, wie zum Beispiel Genf mit 24.32 Franken pro Stunde, was den höchsten Mindestlohn weltweit ausmacht. In Basel-Stadt beträgt der Mindestlohn seit 2022 21 Franken pro Stunde, während im Tessin nur 19.50 Franken gezahlt werden.
Es gibt auch GAV-Minima, die sich je nach Branche unterscheiden. Im Baugewerbe liegt der Mindestlohn zum Beispiel bei 5’500 Franken pro Monat, während die Gastgewerbe-Mindestlöhne zwischen 3’900 und 4’300 Franken schwanken. Im Detailhandel sind es 3’700 bis 4’100 Franken. In der Deutschschweiz, also in Städten wie Zürich, Bern und Basel-Landschaft, gibt es keinen kantonalen Mindestlohn, hier gelten die GAV-Minima. In Branchen ohne GAV und in Kantonen ohne Mindestlohn sieht es düster aus – da gibt es keinen gesetzlichen Unterboden, was ab und zu zu Missbrauch führen kann.
Die Stimmen der Beteiligten
Die Reaktionen auf das Urteil sind gemischt. Gewerbeverband Zürich akzeptiert zwar das Urteil, fordert aber flankierende Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestlöhne. Gewerkschaften und linke Parteien setzen auf einen Meinungsumschwung bei den Bürgerlichen vor der Schlussabstimmung am 19. Juni. Der Gewerkschaftsbund hat bereits beschlossen, ein Referendum zu ergreifen, um die Meinungen zu bündeln. Da kommt noch einiges auf uns zu, das ist sicher!
Für EU/EFTA-Arbeitnehmer, die in die Schweiz entsandt werden, gilt die Entsendeverordnung. Sie müssen mindestens den in der Schweiz geltenden Lohn erhalten. Das bedeutet, dass Grenzgänger Anspruch auf die in der Schweiz geltenden Mindestlöhne und GAV-Bedingungen haben. Wer also denkt, dass die Löhne hier einfach nur nach Gutdünken festgelegt werden können, der irrt gewaltig. Die kantonalen Arbeitsbehörden haben auch ein Auge darauf, dass gegen die GAV-Mindestlöhne nicht verstoßen wird. Und wenn doch? Dann kann die Behörde Kontrollen durchführen und Nachzahlungen erzwingen. Ein rechtlicher Schutz ist also vorhanden, auch wenn kein nationaler Mindestlohn existiert.
Die Entwicklungen rund um die Mindestlöhne zeigen, wie komplex das Thema in der Schweiz ist. Man merkt, dass hier viele Interessen aufeinanderprallen. Es bleibt spannend, wie sich die Situation weiterentwickeln wird – und ob das Urteil des Bundesgerichts tatsächlich dazu führt, dass mehr Städte eigene Mindestlöhne einführen. Die nächsten Monate könnten entscheidend sein!
