In der Waadt ist jetzt ein Fall aufgetaucht, der an einen Krimi erinnert und gleichzeitig auf die dunklen Seiten der Mieter-Vermieter-Beziehung hinweist. Ein Mann wurde verurteilt, weil er in die Wohnung seiner Untermieterin eingedrungen ist. Das Ganze passierte an Silvester – ein Zeitpunkt, der für viele mit Feiern und Freude verbunden ist, aber nicht für diese Untermieterin. Stattdessen stand sie vor dem Scherbenhaufen ihrer Wertsachen. Der Vermieter entwendete einen Koffer und eine Tasche von Louis Vuitton sowie einen Ring, dessen Gesamtwert über 10’000 Franken betrug. Ein beachtlicher Betrag, der für die meisten von uns schon fast einen kleinen Vermögenswert darstellt.

Die Untermieterin hatte von Anfang an ein ungutes Gefühl. Ihr Verdacht wurde durch ein Foto verstärkt, das ihr Vermieter mit einem Louis-Vuitton-Koffer zeigte – nicht gerade die beste Wahl, um Zweifel auszuräumen! Als die Polizei eine Hausdurchsuchung ablehnte, dachte sie sich wohl: „Jetzt muss ich selbst aktiv werden!“ Und so kam es zu einer folgenschweren Wendung, denn sie wurde wegen versuchter Tötung verurteilt. Ja, das klingt nach einem Film, aber es ist leider bittere Realität. Der Vermieter stritt den Diebstahl ab und gab an, die Ersatzschlüssel verloren zu haben. Wie das oft so ist, fehlten ihm aber schlüssige Beweise.

Die rechtlichen Hintergründe

Hausfriedensbruch ist in der Schweiz ein absolutes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass die Opfer schnell handeln sollten, um die Straftat zu melden. Ein Strafantrag muss gestellt werden, damit die Tat auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Dies geschieht in der Regel durch eine Anzeige bei der Polizei. Ein Rechtsanwalt kann hier eine wertvolle Unterstützung bieten, besonders wenn es um Schäden an Eigentum geht. Die Untermieterin hätte sich vielleicht besser beraten lassen sollen, bevor sie zur Selbstjustiz griff. Wenn der Täter noch in der Wohnung ist und nicht geht, heißt es: sofort die Polizei rufen! Diese kann den Täter entfernen und die Personalien aufnehmen, was für eine mögliche strafrechtliche Verfolgung wichtig ist.

Der Fall des Waadtländer Vermieters ist nicht nur ein Einzelfall. Zwischen 2015 und 2023 hatte er bereits sechs Straftaten begangen, darunter vier ähnliche Diebstähle und Hausfriedensbrüche. Das Waadtländer Kantonsgericht und das Bundesgericht bestätigten die Vorwürfe – und das spricht Bände. Ein Mann, der im wahrsten Sinne des Wortes in die Privatsphäre anderer eindringt, hat es nicht leicht. Für seine Vorstrafen muss er nun fünf Monate ins Gefängnis. Man fragt sich, ob das für ihn eine Lehre sein wird oder ob wir von ihm in Zukunft noch hören werden.