Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana gibt es auch fünf Monate später noch viele unbeantwortete Fragen. Gonzague Vouilloz, Präsident des Walliser Anwaltsverbands und ehemaliger Vizepräsident des Walliser Justizrats, hat nun eine Zwischenbilanz gezogen. Er ist nicht allein mit seinen Gedanken, denn die Situation ist komplex und lässt viele unterschiedliche Interessen der Opfer aufeinandertreffen. Zu Beginn des Verfahrens wollte die Staatsanwaltschaft zusammen mit der Kantonspolizei die Zahl der Anwälte auf 99 beschränken – ein Vorschlag, der für Aufregung sorgte. Für Vouilloz ist klar: Eine solche Begrenzung könnte die Rechte der Opfer erheblich einschränken und es schwierig machen, ihre vielfältigen Anliegen zu vertreten.

Im Zuge der Ermittlungen sind Berichte über Informationslecks aufgetaucht, was die Anwälte dazu bringt, ihre Schweigepflicht ernst zu nehmen. Bei wiederholten Verstößen drohen Sanktionen, die im Extremfall bis zur Suspendierung führen können. Und auch wenn die Konflikte zwischen Anwälten – nur vier bis fünf pro Jahr im Wallis – nicht die Regel sind, ist es dennoch ein Thema, das ernst genommen werden muss. „Die Einhaltung der Standesregeln ist unerlässlich“, betont Vouilloz, der auch auf die angespannten Beziehungen zwischen der italienischen Regierung und der Schweiz hinweist und hofft, dass diese nicht die Verfahren beeinflussen. Die Justiz soll mit der nötigen Ruhe und unter Einhaltung der Verfahrensregeln arbeiten, denn bereits jetzt gibt es Bedenken, dass Eingaben und Zwischenfälle von Anwälten das Verfahren weiter verzögern könnten.

Ressourcenmangel und Verfahrensfragen

Die Justiz und Polizei haben zwar zusätzliche Mittel erhalten, doch der Polizeikommandant äußert Bedenken hinsichtlich fehlender Ressourcen. Vouilloz sieht hier die Notwendigkeit für gezielte Anpassungen, ohne die Grundregeln des Verfahrens zu ändern. Ein Vorfall, bei dem Angehörige verbal gegen die Morettis vorgingen, wurde als verbale Gewalt eingestuft. Die Anwaltsverbände haben daher ihre Mitglieder an die Pflicht zur Zurückhaltung erinnert, um Eskalationen zu vermeiden. Und das alles hat seinen Preis: Der Fall wird mehrere Dutzend Millionen Franken kosten, wobei ein Teil davon vom Kanton Wallis und damit von den Steuerzahlern getragen wird.

Im Rahmen der laufenden Strafuntersuchung gegen die Betreiber der Bar Le Constel, die wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeklagt werden, bleibt die Unschuldsvermutung bis zur rechtskräftigen Verurteilung bestehen. Es ist ein heikles Thema – die Betreiber, französische Staatsbürger, haben in der Nacht des Vorfalls Videos gelöscht und Webseiten deaktiviert, was die Behörden auf Kollusionsgefahr aufmerksam machte. Die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft wurden nicht erfüllt, da kein dringender Tatverdacht vorlag. Die Schwere der Vorwürfe und die Staatsbürgerschaft der Betreiber könnten jedoch Fluchtgefahr indizieren.

Privatkläger und mögliche Interessenskonflikte

Opfer und deren Familien können sich als Privatkläger im Strafverfahren konstituieren und ihre Schadenersatzansprüche geltend machen. Hierbei gibt es jedoch Bedenken hinsichtlich möglicher Interessenskonflikte der Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud und der Behörden. Die Zuständigkeit für Strafverfahren liegt grundsätzlich bei den Kantonen, und ob die Durchführung des Verfahrens von einem anderen Kanton oder einem externen Sonderstaatsanwalt übernommen werden könnte, bleibt abzuwarten. Zudem könnten Staatshaftungsklagen gegen die Gemeinde Crans-Montana und den Kanton Wallis ins Spiel kommen.

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Am 11. Mai 2026 bleibt die Situation angespannt. Die Ereignisse der letzten Monate lassen viele Fragen offen. Die Hoffnung auf eine gerechte und zügige Aufklärung ist groß, auch wenn die Herausforderungen auf dem Weg dorthin nicht zu unterschätzen sind.