Heute ist der 22.06.2026 und der Thurgau ist ganz schön in Aufruhr. Ab März 2026 wird die Genossenschaft für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfe (GLIB) einen negativen PFAS-Nachweis für Stallbauten von Raufutterverzehrern in den Kantonen Thurgau, Appenzell Ausserrhoden und St. Gallen verlangen. Das heißt, wer einen neuen Stall oder eine Hofdüngeranlage plant, muss nachweisen, dass keine per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Spiel sind. Und das ist kein Pappenstiel! Betroffen sind Stallbauten, Silos und Hofdüngeranlagen, während Ställe für Schweine und Geflügel vorerst außen vor bleiben. Der Grund? Man will sicherstellen, dass die Investitionen in die Infrastruktur auch wirklich genutzt werden können.

PFAS sind übrigens Chemikalien, die in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut werden. Das klingt schon mal nicht gut, oder? Sie reichern sich an und können gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Die Gefahren sind mittlerweile bekannt, und die Regulierung dieser Stoffe ist ziemlich uneinheitlich. Einige von ihnen sind bereits verboten, während andere noch unreguliert sind. Langkettige Verbindungen wie PFOS und PFOA sind seit 2010 und 2020 weltweit verboten. Aber das ist nicht der einzige Grund zur Besorgnis. In Zürich wurden sogar bei 11 Prozent der Betriebe PFAS-Rückstände in Milch nachgewiesen! So kann es schnell gehen, dass ein Landwirt in die Bredouille gerät, wenn er sich nicht rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzt.

Die Herausforderungen für Landwirte

Der Präsident des Ausserrhoder Bauernverbands, Beat Brunner, hat sich zu Wort gemeldet und äußert Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit der PFAS-Reduktion. Was passiert, wenn Landwirte nicht wissen, wie sie die PFAS-Belastung reduzieren können? Es wird zwar nicht automatisch ein Kreditverbot verhängt, aber der Druck steigt – und das verunsichert viele. Die Planungssicherheit für Landwirte wird gefährdet, und das ist wirklich keine einfache Situation. Und während im Kanton Bern noch kein PFAS-Nachweis für Agrarkredite verlangt wird, müssen die Landwirte im Thurgau und den Nachbarkantonen jetzt handeln.

Das Ganze wird noch komplizierter, denn der Bundesrat plant, betroffene Landwirtschaftsbetriebe in wirtschaftlichen Härtefällen zu unterstützen. Eine gesetzliche Grundlage für finanzielle Unterstützung soll bis März 2027 geschaffen werden. Hier wird klar, dass es ein gewisses Bewusstsein für die Problematik gibt, auch wenn die Umsetzung noch hakt. In Deutschland arbeiten die Behörden bereits zusammen mit anderen Ländern wie Dänemark und Schweden an einem Verfahren zur Beschränkung von PFAS in der EU. Ziel ist es, diese Stoffe nur in Bereichen einzusetzen, in denen es keine geeigneten Alternativen gibt oder wo der sozio-ökonomische Vorteil überwiegt.

Ein Ausblick auf die Zukunft

Die Diskussion um PFAS ist also ein heißes Eisen, das viele Landwirte und Verbraucher gleichermaßen beschäftigt. Die extreme Langlebigkeit dieser Chemikalien, ihre weitreichende Verbreitung und die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken sind nicht zu unterschätzen. Aber wie weiter? Der Kenntnisstand über PFAS nimmt zu, und die Regulierung wird immer strenger. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, und ob die Landwirte die Herausforderungen meistern können. Eines ist sicher: Die Landwirtschaft im Thurgau wird sich anpassen müssen, auch wenn die Bedingungen nicht immer einfach sind. Es ist ein ständiger Balanceakt zwischen notwendiger Investition und den neuen Auflagen, die es zu beachten gilt. Man kann nur hoffen, dass die Unterstützung rechtzeitig kommt und die Betriebe nicht auf der Strecke bleiben.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren