Im Kanton Thurgau, wo die Uhren bekanntlich etwas langsamer ticken, ist die Entscheidung gefallen, Französisch nicht mehr auf der Primarstufe zu unterrichten. Das geschah im April 2023 und setzte eine Welle von ähnlichen Beschlüssen in Zürich und St. Gallen in Bewegung, die im Herbst 2023 nachzogen. Diese Entwicklungen haben nicht nur die Schulen aufgeschreckt, sondern auch die Politik. Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider äußert besorgt, dass der Zusammenhalt der Schweiz gefährdet sei und plant, das Sprachengesetz anzupassen. Die Debatte nimmt zunehmend Fahrt auf.
Der Bundesrat ist nun gefordert und möchte das Frühfranzösisch im Sprachengesetz verankern. Dabei werden zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Die erste Option sieht vor, dass Schüler auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen lernen, wobei eine davon eine Landessprache sein muss. Die zweite Variante lässt den Unterricht einer zweiten Fremdsprache, wie Englisch, als freiwillig erscheinen. Die Vernehmlassung ist bereits eröffnet, und die Meinungen sind gespalten.
Widerstand aus der Deutschschweiz
Der Widerstand kommt vor allem aus den Deutschschweizer Kantonen, wo viele den Sinn des Frühfranzösisch in Frage stellen. Eine aktuelle Studie der EDK zeigt, dass nur die Hälfte der Schüler in diesen Kantonen die Grundkompetenzen im Lesen auf Französisch erreicht. In St. Gallen und Zürich, die beide das Harmos-Konkordat unterzeichnet haben, wird der Französischunterricht in der Primarschule nun ebenfalls kritisch betrachtet. Diese Situation führt zu Irritationen in der Romandie, wo man sich über die erhöhte Anzahl an Deutschlektionen in der Deutschschweiz wundert.
Baume-Schneider hat dem Innendepartement den Auftrag erteilt, eine Vernehmlassung zur Sprachenfrage auszuarbeiten. Sollte es den Kantonen nicht gelingen, ihre Sprachenstrategie aufrechtzuerhalten, könnte der Bundesrat mit Anpassungen des Sprachengesetzes drohen. Das Lehrernetzwerk Schweiz kritisiert dieses Vorgehen und argumentiert, dass die Entscheidung über den Zeitpunkt des Fremdsprachenunterrichts klar in die Bildungshoheit der Kantone gehört.
Die nationale Dimension
Die Diskussion um die Sprachenfrage ist nicht nur ein lokales Thema, sondern hat eine nationale Dimension. Die Stellung der Landessprachen im obligatorischen Unterricht ist von großer Bedeutung für die Schweiz. Die Bundesverfassung fordert den Erhalt und die Förderung der Landessprachen sowie die Stärkung der Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften. Der Bund ist verantwortlich für den Zusammenhalt zwischen den verschiedenen Sprachregionen und den Schutz nationaler Minderheiten. Daher ist die Harmonisierung des Schulwesens in den Kantonen unerlässlich, um die Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz zu gewährleisten.
Im Jahr 2004 verabschiedeten die Kantone eine Sprachenstrategie, die 2009 im HarmoS-Konkordat verankert wurde. Doch nun gibt es Bestrebungen, den Unterricht einer Landessprache in der Primarschule abzuschaffen, was der ursprünglichen Strategie widerspricht. Der Bundesrat zeigt sich besorgt über diese Entwicklungen und schlägt vor, den Unterricht einer zweiten Landessprache in der Primarschule im Sprachengesetz zu verankern. Es wird diskutiert, ob Artikel 15 des Sprachengesetzes angepasst werden sollte, um entweder die geltende HarmoS-Lösung festzuschreiben oder den Kantonen mehr Spielraum zu geben.
Die Vernehmlassung zu diesem Thema läuft noch bis zum 5. Oktober 2026. In der Zwischenzeit bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussionen in den Kantonen entwickeln werden und ob eine verfassungskonforme Lösung gefunden werden kann. Die Frage, ob und wie die Sprachenstrategie der Kantone fortgesetzt werden kann, wird die Bildungslandschaft der Schweiz in den kommenden Jahren prägen.