Im Kanton Thurgau fließt wieder Geld in die kreative Szene! Jährlich vergibt die Kulturstiftung Thurgau persönliche Förderbeiträge an Kulturschaffende, um deren künstlerische Entwicklung zu unterstützen. In diesem Jahr stehen insgesamt sechs Förderbeiträge in Höhe von je 25’000 Franken zur Verfügung, die aus 57 Bewerbungen ausgewählt wurden. Diese Initiative hat zum Ziel, vielversprechende Vorhaben zur Karriereförderung zu unterstützen und insbesondere den Fokus auf Tanzförderung gelegt.

Die Auserwählten, die sich in den Sparten Tanz, Musik, Fotografie und visueller Kunst durchgesetzt haben, sind Jana Dünner und Neil Höhener (Tanz), David Flütsch (Musik), Meinrad Schade (Fotografie) sowie Lina Maria Sommer und Lucca Cora Süss (visuelle Kunst). Die feierliche Übergabe der Förderbeiträge findet am Mittwoch, dem 1. Juli 2026, um 19 Uhr im Theaterhaus Thurgau in Weinfelden statt und wird musikalisch von der talentierten Irina Ungureanu umrahmt, die im Vorjahr ebenfalls einen Förderbeitrag erhielt.

Die Jury und ihre Expertise

Die Auswahl der Künstler wurde von einer kompetenten Jury getroffen, die sich aus Fachexpertinnen und Fachexperten des Kulturamts sowie externen Fachpersonen zusammensetzt. Zu den Mitgliedern gehören unter anderem Annette Amberg (Kuratorin), Marcel Grissmer (Theaterschaffender) und Lea Gabriela Heinzer (Musikerin). Diese Vielfalt an Perspektiven garantiert, dass die besten Talente des Kantons Thurgau gefördert werden.

Die Kulturstiftung legt besonderen Wert darauf, dass die eingereichten Projekte einen klaren Bezug zum Kanton Thurgau aufweisen. Dies stellt sicher, dass die Fördergelder nicht nur den Künstlern zugutekommen, sondern auch der regionalen Kultur insgesamt. Daher müssen die Gesuche eine detaillierte Projektbeschreibung, Angaben zu den Initiatoren sowie einen Budget- und Finanzierungsplan beinhalten.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Parallel zu den persönlichen Förderbeiträgen bietet das Kulturamt Thurgau auch Projektbeiträge aus dem Lotteriefonds an. Diese können jederzeit und ohne spezifische Formulare eingereicht werden, solange sie einen klaren Bezug zur Region haben. Für die persönlichen Förderbeiträge ist hingegen ein Formular sowie ein Merkblatt auf der Internetseite des Kulturamtes verfügbar. Die Frist für die Einreichung dieser Gesuche endet stets am 30. Januar des jeweiligen Jahres.

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Insgesamt bietet die Förderung durch den Kanton Thurgau eine wertvolle Unterstützung für kreative Köpfe und trägt dazu bei, die kulturelle Vielfalt in der Region zu erhalten und zu fördern. Ob in den Bereichen Tanz, visuelle Kunst oder Musik – die Möglichkeiten sind vielfältig und bieten Künstlern eine Plattform, um ihre Talente weiterzuentwickeln und zu präsentieren.

Für weitere Informationen über die Fördermöglichkeiten und die spezifischen Anforderungen können Interessierte die Webseite des Kulturamtes besuchen.