Im Kanton Thurgau gibt’s aufregende Neuigkeiten, die die finanzielle Entscheidungsfreiheit des Grossen Rats betreffen! Zukünftig soll dieser über einmalige Ausgaben bis zu sechs Millionen Franken selbst entscheiden können. Ja, du hast richtig gehört! Das ist ein gewaltiger Sprung, denn bisher lag die Grenze bei 100.000 Franken. Die Regierung hat sich entschlossen, diese Grenze auf 200.000 Franken zu erhöhen, wenn es um Entscheidungen des Regierungsrats geht. So will man die Flexibilität im Umgang mit öffentlichen Geldern verbessern. Der letzte große Wurf in dieser Hinsicht liegt schon über 30 Jahre zurück – da wird’s Zeit für frischen Wind! Die Anpassung der Ausgabengrenzen ist in der Thurgauer Verfassung verankert und sorgt dafür, dass ab bestimmten Beträgen das Volk mitentscheiden kann.

Die letzten Anpassungen stammen aus dem Jahr 1990, und seitdem hat sich die finanzielle Landschaft stark verändert. Die Gesamtausgaben des Kantons sind von etwa 700 Millionen Franken auf rund 2,8 Milliarden Franken gestiegen. Die Regierung sieht die Verdopplung der Grenzwerte als sachlich gerechtfertigt und moderat. Erstaunlicherweise kommt die Vorlage zur Änderung der Ausgabengrenzen mit breiter politischer Unterstützung daher. Vertreter aus verschiedenen Parteien, darunter SP, Grüne, Mitte, FDP und SVP, haben sich zusammen getan, um diesen Schritt zu unterstützen. Nur die EDU und die Aufrecht haben eine Nein-Parole beschlossen.

Die Unterstützer im Detail

Die breite Unterstützung für diese Initiative ist wirklich bemerkenswert. Namen wie Felix Meier von der SP, Andreas Opprecht von der FDP, Norbert Senn von der Mitte und Raffaella Strähl von der SVP stehen dafür. Auch Christian Stricker von der EVP und David Zimmermann von der SVP haben sich mit ins Boot geholt. Und das sind nur einige der vielen Akteure, die hinter dieser Initiative stehen. Sogar aus verschiedenen Gemeinden gibt es engagierte Unterstützer, wie zum Beispiel Reto Ammann aus Kreuzlingen oder Alessandra Biondi aus Frauenfeld. Die Liste ist lang und zeigt, dass viele Menschen in der Region hinter diesem Vorhaben stehen.

Die Vorlage zur Anpassung der Finanzkompetenzen wurde von dem ehemaligen Kantonsrat Vico Zahnd eingereicht und erhielt sage und schreibe 88 Mitunterzeichnungen! Im Grossen Rat wurde die Änderung mit 101 zu 3 Stimmen angenommen – das spricht Bände über den Rückhalt in der Politik. Natürlich ist für die endgültige Entscheidung eine Volksabstimmung erforderlich. Aber das scheint angesichts der breiten Unterstützung fast nur noch Formsache zu sein.

Ein Schritt in die Zukunft

Am 10. September 2025 hat der Thurgauer Grosse Rat in erster Lesung die Anpassung der Finanzkompetenzen genehmigt. Die neuen Regelungen sind längst überfällig, denn die aktuellen Grenzwerte wurden als nicht mehr zeitgemäß eingestuft. Die Beträge, die seit 25 Jahren unverändert blieben, spiegeln nicht mehr die Realität wider. Auch andere Kantone haben bereits ähnliche Schritte unternommen, und jetzt zieht Thurgau nach. Künftig unterliegen Beschlüsse des Grossen Rats, die einmalige Ausgaben von mehr als 6 Millionen Franken betreffen, einer Volksabstimmung – ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Bürgerbeteiligung. Bei wiederkehrenden Ausgaben liegt die Grenze bei 1,2 Millionen Franken. Und die neuen Grenzwerte für die Regierung erlauben Entscheidungen über einmalige Ausgaben bis zu 200.000 Franken in eigener Kompetenz.

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Das Ganze ist also nicht nur ein bürokratischer Akt, sondern könnte echte Auswirkungen auf die Finanzpolitik im Kanton Thurgau haben. Wer weiß, vielleicht erleben wir schon bald, wie kreative Projekte und notwendige Investitionen realisiert werden können, ohne dass jedes Mal ein Volksentscheid nötig ist. Die Zeit der Veränderung ist definitiv gekommen!