Heute ist der 21.07.2026 und wir werfen einen Blick auf die Fasanenjagd im Tessin, einem Thema, das in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus rückt. So wurden im Jahr 2023 in der gesamten Schweiz nur sechs Fasane erlegt, und das alles im Kanton Tessin. Ein drastischer Rückgang, wenn wir bedenken, dass im Jahr 2000 noch 155 Fasane geschossen wurden! Das sind über 96 Prozent weniger. Die Zahlen sind eindrücklich: In den ersten fünf Jahren der Erhebung von 2000 bis 2004 wurden 575 Fasane erlegt, während es in den letzten fünf Jahren, also von 2020 bis 2024, nur 87 waren. Ein klarer Trend, der zum Nachdenken anregt.

Ein Rechtsgutachten des Bundes hat festgestellt, dass es vor allem im Tessin Jagdfasane gibt, die ausgesetzt werden. Interessanterweise hat sich das Aussetzen von Tieren, das in der Vergangenheit eine bedeutende Rolle spielte, drastisch verringert. Die Jagd auf Fasane konzentriert sich fast ausschließlich auf diesen Kanton, was die Frage aufwirft: Warum bleibt der Fasan trotz dieser abnehmenden Abschusszahlen im Jagdregime? Ein bisschen wie ein Relikt aus einer anderen Zeit, das nicht so recht zur Gegenwart passen will.

Der Fasan: Ein Vogel mit Geschichte

Der männliche Jagdfasan ist ein wahrer Hingucker – mit seinem schillernd grünen Kopf, dem rot-braunen Gesicht und den langen, eleganten Schwanzfedern zieht er alle Blicke auf sich. Seine weiblichen Artgenossen hingegen, die Hennen, sind eher unscheinbar und tragen eine bräunliche Tarnfärbung. Fasane sind nicht nur schön, sie haben auch eine interessante Geschichte. Ursprünglich stammt ihr Verbreitungsgebiet vom Schwarzen Meer bis in den Osten Asiens. In Europa wurden sie hauptsächlich zur Jagd eingeführt und erfreuen sich seither großer Beliebtheit.

Wusstest du, dass in den 1970er-Jahren jährlich etwa 18.000 Fasane in der Schweiz ausgesetzt wurden? Heute sind wir bei einer Zahl von lediglich 173 im Jahr 2007 angelangt. Ein bisschen wie ein schleichender Abschied von einer Tradition, die einst so lebendig war. Der Fasan wird jetzt als jagdbare Art im Jagdgesetz aufgeführt, während seine Verwandten, wie das Auerhuhn und das Haselhuhn, unter Schutz stehen. Irgendwie merkwürdig, oder?

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Das Tessiner Jagdreglement listet den Fasan offiziell als jagdbare Vogelart auf und legt die Jagdzeiten sowie die erlegbaren Tiere fest. Das Bundesrecht erlaubt das Aussetzen von Tieren, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Ein geeigneter Lebensraum und ausreichende Schonung sind dabei unerlässlich. Wer ohne Berechtigung Tiere aussetzt, muss mit einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Ein ernstes Thema, das zeigt, wie wichtig es ist, die Jagd im Einklang mit der Natur zu gestalten.

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Aber die Fragen bleiben: Werden im Tessin Fasane wirklich zu jagdlichen Zwecken ausgesetzt? Existiert ein selbst erhaltender wildlebender Fasanenbestand im Kanton? Und was passiert, wenn die Abschusszahlen seit über einem Jahrzehnt so niedrig sind? Das wirft ein Licht auf die Herausforderungen, mit denen die Jagd und der Naturschutz konfrontiert sind.

Wer mehr über die Jagdstatistiken in der Schweiz erfahren möchte, kann sich auf der Website des Bundesamtes für Statistik umsehen: Hier geht’s zur Quelle.