In einem kleinen, idyllischen Hof in Ramiswil, im Kanton Solothurn, hat sich eine Tragödie entfaltet, die die Gemüter erhitzt. Auf den ersten Blick scheint alles friedlich, aber der Schein trügt. Hinter den sanften Hügeln und dem Geplätscher der Wasserquelle verbirgt sich eine Geschichte von Vernachlässigung und Leid. Das Veterinäramt hat im November 43 Pferde und zwei Ziegen beschlagnahmt und – tragischerweise – mussten 120 Hunde getötet werden, weil sie in einem verwahrlosten Zustand waren. Wie konnte es so weit kommen?
Die Verantwortliche, Marianne B., lebte zu diesem Zeitpunkt im Ausland. Laut Berichten kooperiert sie zwar mit der Staatsanwaltschaft, doch das wirft Fragen auf. Ein Strafverfahren wegen Tierquälerei richtet sich auch gegen drei Männer aus ihrem Umfeld. Der Hintergrund ist ebenso bedrückend wie verworren: Marianne B. war mit einem Mann überfordert, der trotz ihrer wiederholten Bitte, ihn zu entfernen, auf dem Hof blieb und sie bedrohte. Aus Angst um ihr Leben verließ sie den Hof im Oktober. Nach ihrem Weggang kümmerte sich niemand mehr zuverlässig um die Tiere, was zu der katastrophalen Situation führte.
Ein erschreckendes Bild
Die Umstände, unter denen die Hunde litten, sind erschreckend. Während einige von ihnen gut ernährt, aber schmutzig waren, versagte die chemische Kastration, die angewendet wurde, um ihre Fortpflanzung zu kontrollieren. Der Kanton Solothurn hat bereits entschieden, die Vorgehensweise der Behörden extern untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden für Ende Juni erwartet. Inzwischen leidet Marianne B. an einer posttraumatischen Belastungsstörung, und obwohl sie als schuldfähig gilt, gibt es doch eine gewisse Tragik in ihrer Situation. Ihre Vergangenheit ist nicht ganz unbeschrieben: Zwei Vorstrafen im Kanton Freiburg wegen Übertretungen des Tierseuchengesetzes und Missständen bei der Hundehaltung sind nicht gerade ein Ruhmesblatt.
Tierquälerei ist kein geringes Vergehen. Im Allgemeinen versteht man darunter Handlungen, die Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Diese können aktiv – wie durch Gewalt oder Misshandlungen – oder passiv – etwa durch Vernachlässigung – geschehen. Die Erfassung und das Verständnis von Tierquälerei sind erst seit den 1980er Jahren intensiver untersucht worden, was auch auf kriminalistische Beobachtungen zurückzuführen ist. In vielen Ländern, darunter auch die Schweiz, wird Tierquälerei durch das Tierschutzgesetz (TSchG) unter Strafe gestellt. Hierzulande können die Strafen für solche Vergehen empfindlich ausfallen.
Psychologische Aspekte und gesellschaftliche Verantwortung
Die psychologischen Hintergründe von Tierquälerei sind komplex. Sie können auf psychische Störungen zurückzuführen sein, und es gibt einen Zusammenhang zwischen Gewalt gegen Tiere und zwischenmenschlicher Gewalt. Psychoanalytiker sehen in Tierquälerei oft einen Abwehrmechanismus, bei dem Täter ihre eigenen erlebten Qualen an Tieren reinszenieren. Wie lange noch werden wir als Gesellschaft wegschauen, während sich solche Gräueltaten hinter geschlossenen Türen abspielen? Das ist nicht nur ein Problem von Einzelnen, sondern ein gesellschaftliches Versagen.
In dieser tragischen Geschichte von Marianne B. und ihrem Hof in Ramiswil spiegelt sich ein viel größeres Thema wider, das uns alle angeht. Die Verantwortung für das Wohl der Tiere liegt nicht nur bei Einzelpersonen, sondern auch bei uns als Gemeinschaft. Es ist Zeit, dass wir uns aufrütteln lassen und nicht länger wegsehen.