Es war ein kalter Novembertag im Jahr 2025, als in Ramiswil, einem kleinen Ort im Kanton Solothurn, eine erschütternde Entdeckung gemacht wurde. Auf einem Hof lebten 122 verwahrloste Hunde, 43 Pferde und zwei Ziegen. Die Situation war alarmierend und die Behörden mussten schnell handeln. Das Veterinäramt, unter dem Druck der Umstände, traf die Entscheidung, die Tiere einzuschläfern. Laut den Behörden war die Begründung klar: Die Tiere seien „nicht mehr zu retten“. Doch wie sich herausstellte, war diese Entscheidung nicht so eindeutig, wie es zunächst schien.

Ein Mitarbeiter des Hofes hatte die Missstände entdeckt und sofort Alarm geschlagen. Die Hunde wurden vor Ort getötet, während die anderen Tiere weggebracht wurden. 32 Pferde fanden später in einer Versteigerung neue Besitzer. Eine externe Untersuchung, die nach der massiven Kritik an den Tötungen eingeleitet wurde, brachte Licht ins Dunkel. Vier der getöteten Hunde wurden am Institut für Tierpathologie der Universität Bern untersucht. Das Ergebnis war überraschend: Die Tiere waren gut genährt, aber in einem mäßigen Pflegezustand. Bilder zeigten sogar einen Hund mit einer mutmaßlichen Schusswunde und Tiere mit sauberen Fellen. Es war mehr als nur ein Fall von Vernachlässigung.

Die Zweifel an der Euthanasie

Die Analyse des Falls ergab, dass die Entscheidung, 99 der 122 Hunde einzuschläfern, in der Tat korrekt war. Diese Tiere wurden als Herdenschutzhunde identifiziert und konnten nicht alternativ platziert werden. Bei 23 Hunden allerdings stellte die Untersuchung fest, dass keine ausreichende Triage vorgenommen wurde. Ihre Euthanasie war nicht zwingend notwendig, mit Ausnahme von zwei Hunden, die gesundheitliche Probleme hatten. Das hat einige Fragen aufgeworfen. Die Kritiker sind sich einig: Es gab ein eklatantes Versagen auf Seiten der Behörden. Zu viel Vertrauen in die Tierhalterin, zu wenig Risikobewusstsein. Die Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard wurde mit der Untersuchung der Tötungen beauftragt, und die Ergebnisse schockierten viele.

Regierungsrätin Sibylle Jeker, die den Fall als „anspruchsvoll“ bezeichnete, gab zu, dass der Veterinärdienst von der Tierhalterin getäuscht worden sei. Der externe Bericht stellte fest, dass zu viel auf die Administration gesetzt wurde und die tatsächlichen Bedingungen auf dem Hof viel ernsthafter waren, als angenommen. Zudem wurden die rassenspezifischen Risiken der Hunde lange unterschätzt. Ein echtes Systemversagen – das ist ein Ausdruck, der in diesem Zusammenhang häufig fiel.

Folgen und Maßnahmen

Der Kanton Solothurn hat bereits angekündigt, Maßnahmen zu planen und zu ergreifen, um die Arbeit des Amtes für Landwirtschaft und des Veterinärdienstes zu stärken. Dr. Michael Daphinoff, der Leiter der Untersuchung, betonte, dass zwar sachgerechte Schritte des Veterinärdienstes gegeben waren, doch der Gesamtüberblick fehlte. In einem Jahr soll eine erste Bilanz gezogen werden, um zu überprüfen, ob die angekündigten Maßnahmen Früchte tragen. Regierungsrätin Jeker kündigte an, den Bericht genau zu analysieren und die Personalstruktur beim Veterinärdienst zu überprüfen.

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Die Reaktion des Schweizer Tierschutzes war deutlich: Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wurde eingereicht. Der Bericht wurde als Dokument menschlichen Versagens bezeichnet und die SP Solothurn forderte mehr Ressourcen für den Tierschutz, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Es ist erschreckend, wie schnell die Dinge aus dem Ruder laufen können und wie wichtig es ist, dass die Behörden genau hinschauen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Fall Ramiswil wirft nicht nur moralische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Artikel 32 des Tierschutzgesetzes besagt, dass der Vollzug durch die Bundesbehörden und die Kantone erfolgt. Der Bundesrat kann die Kantone verpflichten, die Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen zu veröffentlichen. Es ist klar, dass die Kontrolle der Tierhaltungsbetriebe mit anderen gesetzlichen Kontrollen koordiniert werden muss. Die Verantwortung für den Vollzug liegt in den Händen der Kantone – und damit auch die Pflicht, für die Einhaltung des Tierschutzes zu sorgen.

In Anbetracht all dieser Entwicklungen ist es unerlässlich, dass die Behörden aus diesem Vorfall lernen. Transparenz und Verantwortung müssen an oberster Stelle stehen, um das Vertrauen der Bevölkerung in den Tierschutz zu stärken. Der Fall Ramiswil wird in den kommenden Jahren sicherlich ein wichtiges Thema bleiben, das nicht in Vergessenheit geraten darf.