Heute ist der 4. Mai 2026 und wir werfen einen Blick auf einen recht skurrilen Vorfall aus dem Kanton Schwyz. Ein Mann, der sich mit einem gestohlenen Ausweis in einem SBB-Zug ohne gültiges Ticket erwischte, hat sich einen echten Schlamassel eingebrockt. So viel kann man sagen: Wer ohne Fahrschein reist, sollte besser aufpassen, wie er sich aus der Affäre zieht.

Am 9. Juni 2025, also vor nicht allzu langer Zeit, wurde der besagte Mann während einer Kontrolle aufgegriffen. Er hatte nicht nur kein Billett, sondern auch noch falsche Personalien angegeben und unter einem anderen Namen unterschrieben. Das ganze Theater flog auf, als die Person, deren Ausweis er missbraucht hatte, Post von der SBB erhielt. Wie das hierzulande so ist – das zieht Konsequenzen nach sich. Die Schwyzer Staatsanwaltschaft verurteilte ihn Ende März wegen Fälschung von Ausweisen und falscher Anschuldigung. Die Strafe? Eine satte Summe von 20’000 Franken, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt.

Die Strafe und ihre Hintergründe

Der Mann hatte bereits eine fünfjährige Probezeit wegen früherer Vergehen. Aber das war nicht alles – im Oktober 2023 wurde er wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens in fahrunfähigem Zustand zu einer bedingten Geldstrafe von 14’500 Franken verurteilt. Diese aktuelle Geldstrafe besteht aus 120 Tagessätzen zu je 160 Franken plus 800 Franken Gebühren. Um es auf den Punkt zu bringen: 30 Tage hat er Zeit, um den Betrag zu überweisen, andernfalls drohen ihm knapp vier Monate Haft. Das ist schon eine Hausnummer!

In der Schweiz, wenn man ohne gültiges Ticket erwischt wird, kann das ganz schön ins Geld gehen. Die Strafe für Schwarzfahren liegt normalerweise bei 60 Euro, aber es gibt Ausnahmen. Wenn jemand wegen eines defekten Fahrkartenautomaten kein Ticket erwerben kann, bleibt man straffrei – vorausgesetzt, es stehen keine anderen Automaten oder Schalter zur Verfügung. Das ist eine wichtige Info, die viele vielleicht nicht wissen. Bei Umstiegen muss man allerdings am neuen Bahnhof erneut versuchen, ein Ticket zu kaufen. Und in Nahverkehrszügen kommt man oft nicht mal dazu, ein Ticket zu besorgen – hier gilt der Hinweis „Einstieg nur mit gültigem Ticket“!

Missverständnisse und ihre Folgen

Wenn man ein Abo-Ticket vergisst, kann man nur ein persönliches Ticket nachträglich vorlegen, um eine geringe Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Bei übertragbaren Tickets wird hingegen die volle Strafe fällig. Also, wirklich gut aufpassen! Manchmal sind die Umstände auch noch komplizierter – etwa wenn man aufgrund falscher Informationen eines Mitarbeiters mit einem falschen Tarif reist. In solchen Fällen kann man sich das Geld wiederholen, wenn man alles dokumentiert. Aber natürlich, wer denkt schon bei einer Zugfahrt daran, alles schriftlich festzuhalten?

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Der Fall des Schwyzers zeigt, wie schmal der Grat zwischen Unachtsamkeit und ernsthaften rechtlichen Konsequenzen sein kann. Am Ende bleibt zu hoffen, dass unser Mann aus Schwyz aus seinem Fehler lernt und beim nächsten Mal vielleicht lieber ein Ticket kauft – das könnte ihm eine Menge Ärger und Geld sparen.