In Schwyz brodelt es gewaltig, zumindest wenn es um das Thema Prämienverbilligung geht. Kantonsrätin Anni Zehnder-Nussbaumer hat in einem Leserbrief mächtig Dampf abgelassen und die Erhöhung der Prämienverbilligung als eine Art „Giesskannenprinzip“ angeprangert. Sie ist der Meinung, dass diese pauschale Entlastung nicht den Bedürfnissen der Menschen gerecht wird, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Punkt, den sie klar herausstellt: Nur diejenigen, die die Vorgaben in ihrer Steuererklärung erfüllen, profitieren von der Verbilligung. Aktuell erhalten weniger als jede vierte Person in Schwyz diese Unterstützung – und das in einem Kanton, der mit 950 Millionen Franken Eigenkapital zu den reichsten der Schweiz gehört!

So sieht der Kanton Schwyz gerne den Reichtum seiner Milliardäre und Superreichen, während die Mieten und Lebenshaltungskosten immer weiter steigen. Die betroffenen Gruppen sind klar umrissen: Kinder, Alleinerziehende, Pensionierte, sozial benachteiligte Menschen und Personen mit Beeinträchtigungen. Es ist ein schmaler Grat, auf dem sich die Politik hier bewegt. Die geplanten Änderungen zur Prämienverbilligung, die von Regierungsrat angestoßen wurden, sollen zwar die Hürden etwas senken, aber die Skepsis bleibt. Immerhin plant der Regierungsrat, die Prämienverbilligungen um 17,3 Millionen Franken aufzustocken, wovon über 58.000 Personen profitieren könnten, was rund einem Drittel der Schwyzer Bevölkerung entspricht.

Ein Schritt in die richtige Richtung?

Das klingt vielversprechend, doch die Umsetzung ist ein anderes Thema. Die Vernehmlassung zu diesen Gesetzesänderungen läuft bis zum 26. Juni 2026 und die Änderungen sollen erst am 1. Januar 2028 in Kraft treten. Ein wenig lange, wenn man bedenkt, wie drängend die Situation für viele ist. Die geplante Senkung des Selbstbehalts von 11 auf 10 Prozent und die Absenkung der Richtprämien auf 85 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämien sind zwar Schritte in die richtige Richtung, aber sie bleiben hinter den Erwartungen zurück. Der Regierungsrat hat inzwischen auch die Möglichkeit, die Prämien selbst festzulegen, was zu einem gewissen Maß an Flexibilität führt.

Einen weiteren Dämpfer hat es für die Kaufkraftinitiative gegeben, die Gleichheit mit anderen Kantonen fordert. Die Idee ist es, den Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen die gleiche Unterstützung zukommen zu lassen wie in anderen Kantonen. Widersprüche sind hier fast vorprogrammiert, denn während der Kanton immer wieder betont, dass die Prämienverbilligung ein bewährtes System sei, hat er in der Vergangenheit die Beiträge stark gekürzt. Ein Umstand, der nicht gerade für Vertrauen sorgt.

Der Blick über den Tellerrand

Der Bund hat inzwischen auch seine Hausaufgaben gemacht und verabschiedete am 29. September 2023 einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien“. Diese Initiative wurde zwar im Juni 2024 abgelehnt, aber die neuen Vorgaben verpflichten die Kantone, jährlich einen Beitrag zur Prämienverbilligung zu leisten, der sich an den Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung orientiert. Die Kantone müssen ihren Beitrag erhöhen, wenn die Prämien steigen – das könnte also auch für Schwyz von Bedeutung sein. Denn je höher die Prämienbelastung für die ärmsten 40 Prozent der Versicherten ist, desto mehr wird vom Kanton erwartet.

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All diese Entwicklungen werfen ein Licht auf die Kluft zwischen Reichtum und Armut in Schwyz. Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen und die neuen Vorgaben des Bundes tatsächlich den Menschen helfen werden, die dringend Unterstützung benötigen. Die kommenden Jahre sind entscheidend, und der Druck wächst – nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Gesellschaft, ein Ohr für die Bedürftigen zu haben.