Heute ist der 5.05.2026 und während die Sonne über dem schönen Schwyz aufgeht, sorgt eine kuriose Geschichte für Aufregung in der Region. Ein 74-jähriger Mann aus Schwyz hat sich nicht nur einmal, sondern gleich neunmal über ein Hausverbot hinweggesetzt. Und das alles im Seedamm-Center in Pfäffikon SZ. Wer hätte gedacht, dass ein Rentner so viel Energie aufbringen kann, oder? Statt sich in den Ruhestand zurückzulehnen, scheint unser Protagonist die Herausforderung des Hausverbots als ein persönliches Projekt angesehen zu haben. Das Resultat? Eine Geldstrafe und ein bisschen mehr Stress für ihn.

Die Sache wird noch interessanter, als auch eine 29-jährige Frau aus Zürich ins Spiel kommt. Sie betrat eine Coop-Filiale in Goldau SZ, obwohl ihr ein landesweites Hausverbot auferlegt wurde. Es ist schon fast wie ein schlechtes Drehbuch, in dem sich die Charaktere nicht an die Regeln halten. Beide, der Rentner und die Frau, wurden wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Laut dem Schweizer Strafgesetzbuch können solche Verstöße mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. In diesem Fall blieb es jedoch bei den Geldstrafen.

Die Konsequenzen auf einen Blick

Der Rentner muss nun insgesamt etwa 4500 Franken an Bussen und Verfahrenskosten zahlen und könnte sogar mit einer weiteren Geldstrafe von 5400 Franken rechnen, falls er in den nächsten zwei Jahren erneut straffällig wird. Die Zürcherin, die sich ebenfalls nicht an die Regeln gehalten hat, muss sich mit etwa 4600 Franken begnügen, zuzüglich einer bedingten Geldstrafe aus einem früheren Urteil. Es ist ein teurer Spaß, sich über ein Hausverbot hinwegzusetzen, das steht fest!

Aber was führt Menschen dazu, solche Hausverbote zu ignorieren? Oft sind es Beweggründe wie Belästigung anderer Kunden oder sogar vorherige Straftaten, die Unternehmen dazu zwingen, solche Maßnahmen zu ergreifen. In der Schweiz sind Hausfriedensbrüche ohne Diebstahl zwar selten, aber sie kommen vor. Im Jahr 2025 machten sie nur 1,3 Prozent der erfassten Straftaten aus. Und hier haben wir zwei Beispiele, die zeigen, dass die Gesetze durchaus ernst genommen werden.

Ein Blick auf die rechtlichen Hintergründe

Das Schweizer Gesetz sieht vor, dass Unternehmen einen sachlichen Grund für ein Hausverbot angeben müssen, um rechtlich korrekt zu handeln. Bei privaten Immobilien kann ein Hausverbot hingegen ohne Grund erteilt werden. Interessant, oder? Die Flexibilität im Umgang mit Hausverboten kann zu Verwirrung führen, besonders für die Betroffenen. Man möchte meinen, dass ein einfaches „Bitte nicht betreten“ ausreichen sollte, um die Sache klar zu machen.

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Die beiden Strafbefehle sind nun rechtskräftig und so stehen sie vor der Frage, ob sie sich weiterhin nicht an die Regeln halten oder doch lieber ihre Lektion lernen. Es bleibt abzuwarten, ob wir in Zukunft noch weitere Geschichten aus Schwyz hören werden, in denen Menschen ihre Hausverbote ignorieren. Vielleicht wird der Rentner ja zum nächsten VIP-Kunden im Seedamm-Center – nach Ablauf seines Hausverbots, versteht sich!