In den malerischen Hügeln des Kantons Schwyz, wo die Luft frisch und die Ausblicke atemberaubend sind, entfaltet sich eine Geschichte, die ebenso schockierend wie ein wenig skurril ist. Ein Privatkoch, der für einen Milliardär arbeitete, sieht sich nun mit einer gewaltigen Rückzahlungsforderung konfrontiert. Der Betrag, den er zurückerstatten muss, beläuft sich auf rund 91’000 Euro, was etwa 83’000 Franken entspricht. Ein wahrlich herber Schlag für jeden, der in der Gastronomie arbeitet und sich seinen Lohn hart erkämpft hat!

Wie konnte es dazu kommen? Nun, der Koch wurde im März 2021 als Privatkoch für die Familie des Milliardärs eingestellt. Während seiner Probezeit verdiente er monatlich 7’000 Euro netto – ein ansehnlicher Betrag, der den hohen Ansprüchen seiner Arbeitgeber gerecht werden sollte. Nach dieser zweimonatigen Probezeit wurde sein Lohn auf 8’020 Franken angepasst. Doch hier kommt der Knackpunkt: Der Dauerauftrag für die 7’000 Euro wurde nicht gestoppt. So erhielt der Koch über einen Zeitraum von 13 Monaten hinweg jeden Monat zusätzlich zu seinem neuen Lohn die besagten 7’000 Euro überwiesen.

Ein Rechtsstreit entfaltet sich

Als der Milliardär schließlich den Fehler bemerkte, war die Freude des Kochs schnell vorbei. Der Privatmann forderte das Geld zurück und argumentierte, die Überweisungen seien versehentlich erfolgt. In den darauf folgenden Gerichtsverfahren, die sowohl das Bezirksgericht als auch das Kantonsgericht umfassten, wurde die Argumentation des Kochs abgelehnt. Die Richter stellten fest, dass es keine rechtliche Grundlage für die Doppelzahlungen gab. Sogar die persönliche Assistentin des Milliardärs bestätigte, dass ihr Chef von den fortlaufenden Überweisungen nichts wusste – ein echtes Missverständnis, das nur zu oft in der Geschäftswelt vorkommt.

Der Koch hingegen fühlte sich ungerecht behandelt. Er behauptete, ihm seien beide Zahlungen zugesichert worden, insbesondere da er nach seiner Anstellung zusätzliche Aufgaben übernommen hatte, darunter Haustechnik, Gartenarbeiten und sogar Kinderbetreuung. Sein Argument wurde jedoch nicht gehört. Der Gerichtsbeschluss war eindeutig: Es gab keine Basis für eine zusätzliche Entschädigung über den regulären Lohn hinaus.

Ein schattiges Kapitel

Diese Geschichte nimmt jedoch eine weitere Wendung. Der Koch war zuvor wegen des Verdachts angeklagt worden, 100’000 Franken Bargeld aus der Villa des Milliardärs gestohlen zu haben. Glücklicherweise wurde er freigesprochen, da die Beweise – trotz belastender DNA-Spuren und Internetrecherchen – nicht ausreichten, um den Diebstahl nachzuweisen. Ironischerweise wurde er lediglich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und erhielt eine Busse von 120 Franken. Ein bisschen wie aus einem schlechten Film, nicht wahr?

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Nun, mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts ist der Streit um die Doppelzahlungen endgültig abgeschlossen. Der Koch muss nicht nur die 91’000 Euro zurückzahlen, sondern auch Zinsen, eine Parteientschädigung von 5’500 Franken und Gerichtskosten von 4’500 Franken tragen. Man könnte sagen, das ist ein bitterer Nachgeschmack für einen Mann, der in der Hochküche arbeiten wollte, aber nun in der Rechtsküche gelandet ist.