Am 1. Juli 2026 wird es in Schaffhausen eine bedeutende Neuerung geben! Die neue Transparenzverordnung tritt in Kraft und bringt frischen Wind in die politische Landschaft. Mit diesem Gesetz wird endlich mehr Licht ins Dunkel der Parteifinanzierung und Wahlkampagnen gebracht. Lange hat es gedauert – doch jetzt ist die Zeit reif für mehr Klarheit und Offenheit.

Die Bestimmungen der Transparenzinitiative und der Umsetzungsinitiative in der Schaffhauser Kantonsverfassung sind zwar nicht unmittelbar anwendbar, doch die Übergangsbestimmungen bieten einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Bis zur endgültigen Inkraftsetzung der kantonalen Ausführungsgesetzgebung gelten die Offenlegungsvorschriften des Bundes sinngemäß. Der Regierungsrat ist gefordert, ergänzende Ausführungsbestimmungen zu erlassen, die in der neuen Transparenzverordnung verankert sind.

Was die Verordnung regelt

Diese Verordnung legt die Offenlegungspflichten für die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen fest. Wichtig zu wissen: Bei Ausgaben von 3’000 Franken oder mehr greift die Offenlegungspflicht. Allerdings gibt es Ausnahmen – kommunale Wahl- und Abstimmungskämpfe in Gemeinden mit weniger als 3’000 Einwohnern bleiben davon unberührt. Die Regelungen betreffen den Kanton Schaffhausen sowie die fünf Gemeinden Stadt Schaffhausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Beringen und Stadt Stein am Rhein.

Ein weiterer spannender Aspekt: Die Verordnung regelt auch die Offenlegung der Interessenbindungen von Personen, die für öffentliche Ämter kandidieren. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So sind Kandidierende für kommunale Ämter in kleineren Gemeinden von der Offenlegungspflicht ausgenommen. Bei Majorzwahlen auf kantonaler Ebene und in größeren Gemeinden ist das Anmeldeverfahren hingegen obligatorisch. Wer sich nicht korrekt anmeldet, wird zwar nicht auf dem Beiblatt der korrekt angemeldeten Kandidierenden aufgeführt, bleibt aber wählbar. Komisch, oder?

Ein Blick in die Zukunft

Die Transparenzverordnung tritt also am 1. Juli 2026 in Kraft. Die Offenlegungspflicht für die Parteifinanzierung gilt erstmals für das Kalenderjahr 2027, wobei die entsprechenden Unterlagen bis zum 30. Juni 2028 eingereicht werden müssen. Für die Volksabstimmung am 29. November 2026 wird die Offenlegungspflicht für Kampagnen ebenfalls ab dem 1. Juli 2026 wirksam. Interessant wird es auch beim Thema Interessenbindungen, das ab dem gleichen Datum für die nächstfolgende Wahl gilt.

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Um die Umsetzung zu erleichtern, stellt der Kanton ein digitales Erfassungstool bereit. Schulungen dazu finden nach den Sommerferien 2026 statt – ein guter Schritt, um alle Beteiligten optimal vorzubereiten.

Hintergrund und Notwendigkeit der Transparenz

Doch warum ist diese Regelung so wichtig? Es ist kein Geheimnis, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz in der Politik erwarten. Umfragen zeigen, dass diese Erwartungen steigen. Der Kanton ist sogar das einzige Europaratsmitglied ohne Vorschriften zur Parteienfinanzierung. Der Europarat hat bereits auf die mangelnde Transparenz hingewiesen, und auch die OECD fordert, dass die Politikfinanzierung transparenter gestaltet werden muss. Schließlich stärkt Transparenz das Vertrauen in politische Institutionen und die direkte Demokratie – und das ist es doch, was wir alle wollen, oder?

Die neuen Regelungen zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen kommen also nicht von ungefähr. Sie zielen darauf ab, die Nachvollziehbarkeit von Finanzströmen in der Werbung zu erhöhen und letztendlich die Demokratie zu festigen. Kommt jetzt die Wende zu einer offeneren und gerechteren Politik? Wir dürfen gespannt sein!