In Schaffhausen, wo die Aare gemächlich fließt und die Altstadt mit ihren charmanten Gassen lockt, steht eine Debatte ins Haus, die nicht nur die Stadt, sondern auch die Menschen in ihrer Lebensrealität betrifft. Die SP/Juso-Fraktion im Grossen Stadtrat hat eine Motion eingebracht, die ein Umdenken bei den Strafanträgen gegen Schwarzfahrer fordert. Im Kern geht es darum, dass die Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) künftig auf Strafanträge verzichten sollen, wenn Taxzuschläge nicht bezahlt werden. Eine Forderung, die durchaus aufhorchen lässt!
Das Argument von Motionär Julian Marti ist klar: Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln trifft die aktuelle Praxis besonders hart. Wer eine Busse nicht bezahlen kann, steht im schlimmsten Fall vor der Tür zum Gefängnis. Das klingt nach einem Albtraum, ist aber in der Realität für viele eine schleichende Gefahr. Die Kritik an der „Doppelbestrafung“ ist nicht von der Hand zu weisen, schließlich bleibt die Forderung aus dem Taxzuschlag bestehen, während gleichzeitig strafrechtliche Konsequenzen drohen. Besonders betroffen sind Personen in schwierigen finanziellen Lagen, die ohnehin schon am Rande der Gesellschaft leben.
Ein Blick in die Zahlen
Im Jahr 2024 und 2025 reichte die VBSH insgesamt 1938 Strafanträge wegen nicht bezahlter Taxzuschläge ein – das macht im Durchschnitt vier pro Werktag! Unklar bleibt, wie viele dieser Verfahren in der Folge tatsächlich zu Ersatzfreiheitsstrafen führten. Weder die VBSH noch die Justizbehörden haben dazu klare Informationen. In Anbetracht der knappen Ressourcen bei der Staatsanwaltschaft stellt sich die Frage, ob diese Praxis tatsächlich effizient ist.
Die SP argumentiert, dass VBSH durch den Verzicht auf Strafanträge keine finanziellen Nachteile erleiden würde. Die Forderungen könnten weiterhin zivilrechtlich bis hin zur Betreibung durchgesetzt werden. Ein weiterer Punkt, den man in der Diskussion nicht außer Acht lassen sollte: Die Justiz und der Strafvollzug würden durch diese Maßnahme entlastet. Es gibt bereits positive Beispiele aus Deutschland, etwa die Bremer Straßenbahn AG, die seit Mai 2025 auf Strafanzeigen verzichtet.
Die Ersatzfreiheitsstrafe im Fokus
Ein Thema, das im Hintergrund mitläuft, ist die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe, die auf Bundesebene diskutiert wird. Ein zivilgesellschaftliches Bündnis hat bereits 911 Personen aus Ersatzfreiheitsstrafen befreit – das klingt fast wie ein Lichtblick in einem dunklen Kapitel. Die Reform sieht vor, die Tagessatzhöhen zu überarbeiten und die Umrechnung in Ersatzfreiheitsstrafen zu ändern. Doch viele Kritiker sind sich einig: Die grundlegenden Probleme bleiben bestehen. Menschen aus armen Verhältnissen sind nach wie vor die Hauptbetroffenen.
Ein Blick nach Schweden zeigt, dass dort nur zahlungsunfähige Personen eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen. Im Vergleich zu Deutschland, wo es oft als Strafe für Armut angesehen wird, könnte das eine humanere Lösung darstellen. Die Reform, die am 1. Oktober 2023 in Kraft trat, hat zwar einige Fortschritte gemacht, aber bleibt hinter den Erwartungen zurück. Die soziale Ungleichheit in der Vollstreckung von Geldstrafen zeigt sich auch hier deutlich.
Politische Debatte und gesellschaftliche Verantwortung
Die Debatte über den Umgang mit Schwarzfahren und die Rolle der Ersatzfreiheitsstrafe wird in Schaffhausen neu angestoßen. Kantonsrätin Isabelle Lüthi hat bereits eine Kleine Anfrage eingereicht und kritisiert die fehlenden detaillierten Daten über Ersatzfreiheitsstrafen im Kanton. Die Regierung wird aufgefordert, Auskunft über die Häufigkeit, das Geschlecht, das Alter und die finanzielle Situation der Betroffenen zu geben.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die politische Landschaft weiterentwickelt und ob ein Umdenken in der Gesellschaft stattfindet. Der Weg zu einer gerechteren Handhabung von Geldstrafen und deren Konsequenzen ist steinig, aber vielleicht ist die Diskussion, die jetzt angestoßen wird, der erste Schritt in eine bessere Richtung.