Neuer Schwung für Schaffhausens Landschaft: Abbruchprämie als Schlüssel zur nachhaltigen Raumplanung
In Schaffhausen gibt es seit dem 1. Juli 2026 einige spannende Neuerungen, die vor allem die Beseitigung von Bauten und Anlagen außerhalb der Bauzonen betreffen. Der Regierungsrat hat die kantonale Verordnung zum Baugesetz angepasst, um den neuen bundesrechtlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Das ist wichtig, denn damit wird auch ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative geschaffen. Man könnte fast sagen, das ist ein Schritt in die richtige Richtung – ein Versuch, die schöne Landschaft zu schützen und gleichzeitig unnötige Bauten zu beseitigen.
Jetzt wird’s konkret: Die neuen Vorschriften im Rahmen des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) schreiben vor, dass anrechenbare Gebäude und versiegelte Flächen nur um maximal zwei Prozent gegenüber dem Referenzzustand vom 29. September 2023 zunehmen dürfen. Das klingt erstmal wenig, ist aber ein wichtiger Schritt, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Und hier kommt die Abbruchprämie ins Spiel – ein finanzielles Anreizinstrument für Eigentümer, die bereit sind, nicht mehr benötigte oder störende Bauten abzubrechen. Diese Prämie entspricht den Abbruchkosten und wird vom Kanton, hauptsächlich über den Mehrwertausgleichsfonds, finanziert. Zudem kann der Bund sich mit bis zu 30 Prozent an den Aufwendungen beteiligen.
Einfachere Abläufe und mehr Unterstützung
Wichtig zu wissen: Die Auszahlung der Abbruchprämie erfolgt erst nach dem ordnungsgemäßen Abschluss des Abbruchs. Die Gesuche um diese Prämie sind Teil der bestehenden Bewilligungsverfahren, die beim Planungs- und Naturschutzamt eingereicht werden müssen. Das macht die ganze Sache einfacher für alle Beteiligten – man hat nicht das Gefühl, in einem bürokratischen Dschungel verloren zu gehen.
Die Abbruchprämie kann auch bei Ersatzneubauten landwirtschaftlicher oder touristischer Bauten beantragt werden. Das ist eine gute Nachricht für viele Eigentümer, die vielleicht schon lange mit dem Gedanken spielen, etwas zu verändern. So wird nicht nur Platz für neue Projekte geschaffen, sondern auch die Landschaft aufgewertet. Schließlich ist der Boden eine wertvolle Ressource, die viele ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen erfüllt – und das nicht nur in der Landwirtschaft.
Nachhaltigkeit im Blick
Wir alle wissen, wie wichtig gesunde Böden für die Biodiversität sind. Die Zerschneidung von Landschaften und die Versiegelung von Flächen führen zu einem Verlust ökologisch wichtiger Funktionen. Das ist nicht nur ein Problem für die Natur, sondern auch für uns Menschen, die die ungestörte Landschaft suchen. Die neue Regelung in Schaffhausen ist ein kleiner, aber bedeutender Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Raumplanung.
Die Bundesregierung hat sich zudem das Ziel gesetzt, die Flächenneuinanspruchnahme bis 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und bis 2050 eine Netto-Null beim Flächenverbrauch anzustreben. Das wird nicht einfach, denn der durchschnittliche Anstieg betrug in der letzten Zeit etwa 50 Hektar pro Tag. Hier sind große Anstrengungen nötig, und die Abbruchprämie könnte ein wichtiges Instrument sein, um diesem Ziel näherzukommen.
Wenn ihr mehr Informationen zur Abbruchprämie und den neuen Vorschriften sucht, schaut auf die Webseite des Planungs- und Naturschutzamts. Dort wird alles fortlaufend aktualisiert – es lohnt sich, einen Blick darauf zu werfen!
