In der heutigen politischen Debatte rund um den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene gibt es einiges zu diskutieren. SVP-Nationalrat Thomas Knutti hat klare Vorstellungen: Er möchte den Familiennachzug für diese Personengruppe ganz streichen. Seine Argumentation? Vorläufig Aufgenommene hätten keine festen Aufenthaltsrechte, und der Familiennachzug sei ein „Schlupfloch“ im Asylsystem. Interessanterweise sieht sein Parteikollege Lars Guggisberg die Lösung in einer Orientierung am schwedischen Asylmodell. Doch da kommt es zum Aufeinandertreffen der Meinungen. Die Flüchtlingshilfe hat beide Vorschläge vehement abgelehnt und verweist auf die Grundsätze der Bundesverfassung sowie auf die Erfahrungen, die Schweden gemacht hat. Es ist ein heißes Eisen, das da angepackt wird!

Ein Blick auf die Argumentation von Knutti zeigt, dass er davon überzeugt ist, dass jeder bewilligte Familiennachzug zusätzliche Zuwanderung nach sich zieht. Guggisberg hingegen hat eine Motion eingereicht, die vorsieht, dass Flüchtlinge für den Unterhalt ihrer Familienmitglieder garantieren müssen. Das schwedische Modell, das Guggisberg ins Spiel bringt, hat in den letzten Jahren einige Änderungen erfahren: Flüchtlinge erhalten nur noch befristet Schutz, und abgewiesene Asylsuchende gehen leer aus, wenn es um Sozialhilfe geht. Das klingt nach einem harten Kurs, aber Guggisberg glaubt nicht, dass ein vollständiges Verbot des Familiennachzugs auf breite Zustimmung stößt.

Politisches Tauziehen und die Realität der Betroffenen

Der Ständerat hat die Abschaffung des Familiennachzugs für vorläufig Aufgenommene tatsächlich abgelehnt – mit einem denkbar knappen Ergebnis von 20 zu 18 Stimmen und 4 Enthaltungen. Hier wird deutlich, dass Zivilgesellschaft und Asylorganisationen eine wichtige Rolle in der Mobilisierung und Sensibilisierung gespielt haben. Es ist bemerkenswert, wie stark die Stimmen aus der Zivilgesellschaft gehört werden, während SVP und FDP weitere Vorstöße einbringen, die das Asylrecht angreifen wollen. Die Bedingungen für den Familiennachzug sind allerdings ziemlich streng: Vorläufig Aufgenommene müssen mehrere Jahre warten, eine Landessprache sprechen, finanzielle Unabhängigkeit nachweisen und über eine angemessene Wohnung verfügen. Das sind ganz schön hohe Hürden!

Wer denkt, dass der Familiennachzug ein einfacher Prozess ist, irrt sich gewaltig. Pro Jahr werden nur etwa 100 Anträge bewilligt, und die Situation der betroffenen Personen bleibt prekär. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass gleiche Rechte für alle gefordert werden sollten. Migration wird als normale Tatsache betrachtet, die man nicht aufhalten kann. Und das ist auch gut so, denn schließlich sind es die Familien, die den Rückhalt und die Integration der vorläufig Aufgenommenen fördern. Familiennachzug wird als elementar für die Gesundheit und Integration angesehen – man könnte fast sagen, dass es eine Herzensangelegenheit ist.

Die Grundlagen des Familiennachzugs

Wie sieht es aber tatsächlich mit dem Familiennachzug in der Schweiz aus? Nun, er kann nur beantragt werden, wenn das Asylverfahren abgeschlossen ist. Die Voraussetzungen variieren je nach Aufenthaltsstatus der Person. Anspruch auf Familiennachzug haben Drittstaatsangehörige, die keine Schweizer Bürger oder EU/EFTA-Angehörige sind. Der Nachzug ist möglich für minderjährige Kinder, Ehemann oder Ehefrau sowie eingetragene Partner. Allerdings muss das Gesuch für minderjährige Kinder vor deren 18. Geburtstag gestellt werden. Bei unbegleiteten minderjährigen Personen aus dem Asylbereich sieht die Realität oft anders aus: Hier ist ein Nachzug für Eltern und Geschwister in den meisten Fällen nicht möglich. Die Hürden sind also hoch, und das Gefühl der Unsicherheit bleibt.

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Zusätzlich kann ein Gesuch auf Grundlage von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gestellt werden. Aber ermutigende Entscheidungen sind selten. Die Fachstelle Familiennachzug des Schweizerischen Roten Kreuzes bietet rechtliche Orientierung, insbesondere für unbegleitete Minderjährige, die regelmäßig mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Bedingungen in Zukunft verbessern und die Familien zusammenfinden können.