Am 1. August 2026 wird im Kanton Freiburg eine neue Regelung in Kraft treten, die die Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe betrifft. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern, die in unseren Gewässern immer mehr Probleme verursachen. Das klingt vielleicht erstmal nach bürokratischem Schnickschnack, ist aber tatsächlich ein wichtiger Schritt, um unsere heimischen Ökosysteme zu schützen. Denn invasive Arten wie die Quaggamuschel oder die Schwarzmeergrundel können mit ihrer ungebremsten Vermehrung einheimische Arten verdrängen und Schäden in Millionenhöhe verursachen!

Der Kanton Freiburg schließt sich damit anderen Kantonen an, die bereits ähnliche Regelungen implementiert haben: Dazu gehören Bern, Graubünden, Zürich, St. Gallen, Glarus, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug. Halter von im Kanton Freiburg immatrikulierten Schiffen werden persönlich über die neue Regelung informiert. Es ist wichtig, dass jeder Bescheid weiß, denn nach einmaliger Meldung des Standortgewässers erhalten die Halter einen Konformitätsnachweis. Das ist quasi der „Grünen Pass“ für Schiffe – gültig bis zum nächsten Gewässerwechsel und ohne erforderliche Reinigung.

Wie funktioniert das Ganze?

Die Meldung eines Gewässerwechsels wird über eine interkantonale elektronische Plattform abgewickelt, die für alle Schiffshalter zugänglich ist. Und das Beste daran? Es werden keine kantonalen Gebühren erhoben und es gibt keine Wartezeiten. Nach dem Gewässerwechsel muss das Schiff allerdings in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Diese Reinigungsstelle bestätigt die Reinigung auf der elektronischen Plattform, wodurch der besagte Konformitätsnachweis erstellt wird. Damit können die Schiffe dann auch wieder ins Wasser gelassen werden. Bei Kontrollen muss dieser Nachweis entweder digital oder in gedruckter Form vorgelegt werden – da gibt’s keinen Raum für Ausreden!

Wichtig ist auch zu wissen, dass für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersport- und Angelausrüstung keine Reinigungspflicht besteht. Aber – und das ist ein großes „Aber“ – es wird dringend empfohlen, die Ausrüstung gründlich zu reinigen, insbesondere nach Aktivitäten wie Angeln oder Stand-up-Paddling. Ein bisschen Hygiene schadet nie, oder? Am besten geht das mit warmem Wasser und einem Hochdruckreiniger. Dabei sollte man darauf achten, dass die Rückstände ordnungsgemäß entsorgt werden und die Ausrüstung vollkommen getrocknet ist, bevor sie in einem anderen Gewässer verwendet wird.

Die Herausforderung invasiver Arten

Klar, invasive Arten sind nicht nur ein Problem, das uns hier in der Schweiz betrifft. Laut dem IPBES-Bericht gibt es weltweit über 37.000 gebietsfremde Arten, von denen mehr als 3.500 als invasiv eingestuft werden. In Deutschland sind es über 1.000 Neobiota-Arten, die sich bereits etabliert haben. Das zeigt, wie ernst die Situation ist und dass wir alle gefordert sind, unseren Teil zum Schutz der heimischen Biodiversität beizutragen. Die Klimakrise wird die Ausbreitung nicht heimischer Arten weiter begünstigen. Das bedeutet, wir müssen wachsam sein und bestimmte Verhaltensregeln einhalten, um die Ausbreitung invasiver Arten zu verhindern.

Werbung
Hier könnte Ihr Advertorial stehen
Ein Advertorial bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Botschaft direkt im redaktionellen Umfeld zu platzieren

Insgesamt ist die neue Regelung im Kanton Freiburg also nicht nur ein bürokratisches Unterfangen – sie ist ein notwendiger Schritt, um unsere Gewässer und die darin lebenden Organismen zu schützen. Und hey, wer möchte nicht, dass unsere Seen und Flüsse auch für zukünftige Generationen lebenswert bleiben? Also, denkt daran: Wenn ihr das nächste Mal mit eurem Boot oder eurem Equipment unterwegs seid, denkt an die Reinigung! Es ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch ein Beitrag für die Natur.