Revolution im Ausserrhoder Wahlrecht: Der Weg zum absoluten Mehr
Heute ist der 15.06.2026, und wie das Leben so spielt, gibt es spannende Neuigkeiten aus dem Ausserrhoder Kantonsrat! In einer deutlich mehrheitlichen Entscheidung von 39 Stimmen hat das Gremium eine Motion zur Änderung des Wahlverfahrens für Nationalräte als erheblich erklärt. Die Diskussionen darüber waren lebhaft, das kann ich euch sagen. Es geht um nichts Geringeres als eine grundlegende Reform, die das Wahlrecht revolutionieren könnte.
Der Plan sieht vor, dass künftig nicht mehr das relative Mehr, sondern das absolute Mehr für die Wahl eines Nationalrats erforderlich sein soll. Das bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler eine klare Mehrheit hinter ihrem Kandidaten haben müssen, was die demokratische Kultur fördern soll – so zumindest die Argumentation von Regula Ritter, der Motionärin von der GLP. Sie ist überzeugt, dass dies Anreize für vielfältige Kandidaturen schaffen wird und somit den Rückhalt der Nationalräte in der Bevölkerung stärkt.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Auf der anderen Seite gab es auch kritische Stimmen. Katrin Alder von der FDP sprach sich gegen die Motion aus, da sie verfassungsrechtliche und staatspolitische Bedenken äußerte. Und auch die PU stellte die Notwendigkeit der Änderung in Frage. Komisch, dass solche Bedenken immer wieder aufkommen, wenn es um Veränderungen im bestehenden System geht. Die SVP hingegen fand die Motion nachvollziehbar und unterstützte die Idee, die Wahlverfahren zu reformieren.
Wenn man bedenkt, dass sechs Kantone, darunter auch Appenzell Ausserrhoden, momentan ein Wahlverfahren mit nur einem Wahlgang und relativem Mehr nutzen, könnte man fast meinen, dass es an der Zeit ist, etwas frischen Wind hineinzubringen. Wenn ein Kandidat im ersten Wahlgang kein absolutes Mehr erreicht, soll es einen weiteren Wahlgang mit relativem Mehr geben. Und bei einer Einerkandidatur im zweiten Wahlgang könnte sogar eine stille Wahl erlaubt sein – spannend, oder?
Der Weg zur Standesinitiative
Die Standesinitiative, die in Bern eine Anpassung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte anstoßen soll, könnte bis spätestens Sommer 2027 vorgelegt werden. Das gibt uns Zeit, um die Entwicklungen zu beobachten und zu sehen, wie sich die politische Landschaft verändert. Die SP-Fraktion unterstützt die Motion, da sie den Grundsatz der Gleichheit jeder Stimme besser umsetzen möchte. Und die Mitte/EVP/GLP sehen ebenfalls einen demokratischen Mehrwert in dieser Initiative.
Ein bisschen weiter weg, aber nicht weniger interessant, ist die Wahl des Bundeskanzlers in Deutschland. Hier gibt es einige spannende Unterschiede im Wahlablauf. Zum Beispiel ist das Mindestalter für den Kanzler 18 Jahre, und man benötigt nicht einmal ein Mandat im Bundestag, um gewählt zu werden. Das Wahlverfahren sieht mehrere Phasen vor, in denen die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen erforderlich ist. Diese Struktur könnte man als Vorbild für die Ausserrhoder Reformen betrachten, denn auch dort wird der Rückhalt der gewählten Vertreter in der Bevölkerung thematisiert.
Es bleibt also abzuwarten, wie sich die politische Debatte in den kommenden Monaten entwickeln wird. Werden wir bald Zeugen eines Wandels im Wahlrecht, der unsere demokratischen Prinzipien stärkt? Die Spannung ist auf jeden Fall greifbar.
