Heute ist der 11.06.2026 und in Obwalden gibt es Neuigkeiten, die sowohl Eltern als auch Gemeinden betreffen. Am 30. November 2025 haben die Obwaldner Stimmberechtigten mit einer klaren Zustimmung die Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Kantons an den Kosten der schulergänzenden Tagesstrukturen beschlossen. Das bedeutet konkret: Der Kanton übernimmt bis zu 40 Prozent der Kosten für diese Angebote, die außerhalb der regulären Unterrichtszeiten bereitgestellt werden. Ein echter Lichtblick für die Familien, die oft auf diese Betreuungsformen angewiesen sind!

Der Regierungsrat hat dafür Ausführungsbestimmungen verabschiedet, die einen klaren Rahmen für die Schulen der Einwohnergemeinden schaffen. Diese Vorgaben betreffen nicht nur die Qualität und Finanzierung der schulergänzenden Kinderbetreuung, sondern auch die einheitliche Rechnungslegung in den Gemeinden. Es wird erwartet, dass die Schulen bestimmte Anforderungen erfüllen, um die kantonale Mitfinanzierung überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Dazu zählen unter anderem die Qualifikation des Personals, die Infrastruktur und das Betreuungsverhältnis.

Qualität im Fokus

Die Gemeinden haben sich grundsätzlich mit den neuen Vorgaben einverstanden erklärt, auch wenn einige von ihnen sich tiefere Anforderungen an das Personal gewünscht hätten. Der Regierungsrat hat dieser Forderung nur teilweise entsprochen und orientiert sich weiterhin an den Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren (EDK). Diese Empfehlungen sind nicht einfach nur Vorschläge, sondern ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung einer hohen Qualität in der schulergänzenden Betreuung. Es ist ganz klar, dass qualifiziertes Personal ein zentrales Qualitätsmerkmal bleibt.

Die Übergangsfrist bis zum Sommer 2032 gibt den Gemeinden Zeit, die geforderten Vorgaben umzusetzen. In dieser Zeit können sie sich auf den Weg machen, die nötigen Strukturen zu schaffen. Eine Herausforderung bleibt es jedoch, die Balance zwischen finanzieller Unterstützung und den geforderten Standards zu halten. Die Anforderungen an Personalqualifikation, Infrastruktur und Betreuungsverhältnis sind nicht ohne weiteres zu erfüllen, und die Gemeinden stehen nun vor der Aufgabe, dies in die Tat umzusetzen.

Ein Schritt in die Zukunft

Im nächsten Schuljahr wird der Kanton also tatsächlich bis zu 40 Prozent der Kosten für die schulergänzenden Tagesstrukturen an die Gemeinden zahlen. Das ist ein echter Fortschritt! Die Gemeinden müssen jedoch sicherstellen, dass sie die kantonalen Vorgaben einhalten, um diese Unterstützung zu erhalten. Diese Vorgaben zielen darauf ab, die Qualität des Angebots zu garantieren und gleichzeitig den Bedürfnissen der Familien gerecht zu werden.

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Ein weiterer Aspekt, der nicht unerwähnt bleiben sollte: Die Diskussion über die Qualifikation des Personals wird weiterhin ein heißes Eisen bleiben. Die Gemeinden haben sich eine Anpassung gewünscht, doch die Anforderungen bleiben hoch. Wer in der Betreuung von Kindern tätig ist, sollte über die nötigen Qualifikationen verfügen. Die Umsetzung dieser Vorgaben wird mit Sicherheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen, aber die Richtung ist klar: Obwalden möchte die Qualität der schulergänzenden Betreuung langfristig sichern.