In Obwalden brodelt es gewaltig. Die Staatsanwaltschaft sieht sich gezwungen, einer Strafanzeige nachzugehen, die von einem ehemaligen Mönch gegen den Abt des Benediktinerklosters Engelberg erhoben wurde. Samuel C., so der Name des Kloster-Aussteigers, hat vor dem Bundesgericht durchgesetzt, dass die Ermittlungen gegen Abt Christian Meyer aufgenommen werden müssen. Welch dramatische Wende! Im Jahr 2021 stellte Samuel C. zunächst einen Strafantrag wegen Verleumdung und übler Nachrede gegen einen Pater und eine weitere Person, zog diesen jedoch kurz darauf zurück. Warum? Nun, es wird gemunkelt, dass eine kirchenrechtliche Verwarnung und der Druck von Abt Meyer ihn dazu bewogen haben, dem Antrag den Rücken zu kehren.

Es schien, als hätte sich die Sache erledigt, doch die Ereignisse nahmen eine unerwartete Wendung. Im Februar 2024 reichte Samuel C. erneut eine Anzeige gegen den Abt wegen Nötigung ein. Zunächst wollte die Staatsanwaltschaft diese Anzeige nicht annehmen, da sie den Fall als abgeschlossen erachtete. Aber das Bundesgericht entschied anders. Am 18. Mai 2026 stellte es fest, dass der Nichtanhandnahme-Entscheid nicht den gesamten Sachverhalt abdeckte und damit die Tür für eine Strafverfolgung weit aufschob. Ein aufregendes, wenn auch chaotisches Kapitel in der Geschichte des Klosters Engelberg!

Die Vorwürfe der Nötigung

Samuel C. wirft Abt Meyer vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben, seine Anzeigen gegen zwei Mitbrüder zurückzuziehen. Dies geschah in einem Gespräch am 20. November 2021, in dem Meyer auf Canon 703 des Kirchenrechts verwies. Dieser besagt, dass bei drohendem schweren Schaden ein Ausschluss aus der Ordensniederlassung möglich ist. Das klingt fast nach einem Machtrausch, nicht wahr? Samuel C. fühlte sich offenbar genötigt, den Rückzug zu akzeptieren, um eine kirchenrechtliche Repression zu vermeiden. Ein Teufelskreis, der nicht so schnell durchbrochen werden kann.

Interessanterweise hatte das Obwaldner Obergericht zuvor den Nötigungsvorwurf gegen Abt Meyer als unbegründet abgelehnt. Es wurden Einstellungsverfügungen erlassen, die besagten, dass die Aufforderung zur Rücknahme der Anzeigen nicht strafrechtlich relevant sei. Samuel C.s Rechtsberater, Loris Fabrizio Mainardi, sieht das jedoch ganz anders. Er argumentiert vehement, dass Abt Meyer mit kirchenrechtlichen Repressionen gedroht hat. Ein richtiges Schachspiel, bei dem die Figuren ständig umpositioniert werden.

Ein Blick auf die kirchliche Justiz

Doch was bedeutet das alles im Kontext der kirchlichen Justiz? Der säkulare Staat und die Kirche stehen oft vor einem Dilemma, wenn es um Verstöße gegen katholische Vorschriften geht. Die kirchliche Strafkompetenz ist in Fällen von Gewalt und Sexualdelikten oft unklar, da die staatlichen Behörden primär ermitteln. Man könnte sich fragen, ob ein Priester, der wegen schwerer Vergehen verurteilt wird, nach Verbüßung seiner Strafe weiterhin im kirchlichen Dienst bleiben kann – und die Antwort ist oft ja. Das wirft die Frage auf, wie ernst es die Kirche mit ihrer eigenen Rechtsprechung nimmt, besonders in einer Zeit, in der Reformen im Gange sind.

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Seit den 1980er Jahren gibt es eine Renaissance des kircheneigenen Strafrechts, vor allem nach den erschütternden Fällen sexueller Ausbeutung durch Kleriker. Es ist klar, dass die Kirche zur Zusammenarbeit mit staatlichen Strafverfolgungsbehörden aufgerufen wird – und die Reformen, die vor 14 Jahren begonnen haben, bringen wichtige Änderungen mit sich. Kleriker können nun für Sexualstraftaten gegen Erwachsene bestraft werden. Doch die Reformen werden von Kritikern als unzureichend und zögerlich wahrgenommen.

Das Geschehen rund um Abt Meyer und Samuel C. ist nicht nur ein lokales Drama. Es ist ein Teil eines größeren Puzzles, das die Herausforderungen und Spannungen zwischen kirchlicher und staatlicher Justiz aufzeigt. Obwalden wird genau beobachten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt, während die Kirche versucht, ihren Platz in einer sich wandelnden Welt zu finden.