Nidwalden modernisiert Hilfsfonds: Ein starkes Netz gegen Elementarschäden
In Nidwalden tut sich was! Der Regierungsrat hat Pläne, die Struktur des Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) zu modernisieren. Ein neues Gesetz steht ins Haus, das die Weichen für klare und zeitgemäße Rahmenbedingungen stellen soll. Dabei bleibt der Hilfsfonds rechtlich selbstständig. Ein ganz wichtiger Punkt, denn das war ja mal anders gedacht: Ursprünglich wollte man den Fonds in die Nidwaldner Sachversicherung integrieren. Doch im Oktober 2022 hat der Landrat dem einen Riegel vorgeschoben, um die Eigenständigkeit des NHF zu sichern. Jetzt zeigt sich, dass eine eigene, unabhängige Struktur tatsächlich Vorteile hat.
Der Hilfsfonds ist speziell dafür da, um Entschädigungen bei Schäden durch Unwetter zu leisten. Das klingt vielleicht nüchtern, aber für viele Menschen in Nidwalden kann das eine echte Lebenshilfe sein. Die Leistungen für die anspruchsberechtigten Personen bleiben unverändert, was sicherlich für viele eine Erleichterung ist. Und das Beste: Bei nicht oder nicht vollständig versicherbaren Elementarschäden unterstützt der Fonds subsidiär. Das heißt, dass man nicht im Regen stehen gelassen wird, wenn das eigene Haus mal unter Wasser steht.
Neue Regelungen für Hochwasserentlastungsgebiete
Ein interessantes Detail der neuen Regelungen betrifft die Kostenübernahme in Hochwasserentlastungsgebieten. Hier übernimmt der Hilfsfonds die ersten 100.000 Franken. Und wenn die Schäden darüber hinausgehen, werden die weiteren Entschädigungen bis zum gesetzlichen Maximum von zwei Millionen Franken pro Jahr hälftig zwischen Hilfsfonds und Kanton aufgeteilt. Das ist doch mal eine klare Ansage, dass die Verantwortlichen nicht nur reden, sondern auch handeln wollen.
In der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision gab es durchweg positives Feedback. Der Kanton plant, einen paritätischen Anteil an den Entschädigungen in den Hochwasserentlastungsgebieten zu übernehmen, allerdings mit einem Selbstbehalt der Nidwaldner Sachversicherung. Hier wird also an einer schlankeren Organisation gearbeitet, die gleichzeitig die Verwaltungskosten senken und die Effizienz steigern soll. Die Beiträge der Liegenschaftsbesitzenden bleiben dabei unverändert – das ist doch auch mal ein gutes Zeichen für die Bürger.
Der Weg zur Umsetzung
Die Beratung im Landrat ist für den Herbst 2026 angesetzt, und wenn alles nach Plan läuft, soll das neue Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Das wird spannend zu beobachten sein! Die Aufgaben des NHF werden übrigens weiterhin von der Nidwaldner Sachversicherung verwaltet – ein bisschen wie ein gutes Team, das sich gegenseitig unterstützt. Die Unterstützung richtet sich vor allem an Grundeigentümer, die bei Elementarschäden an Kulturboden, Gartenland und Wald Hilfe benötigen. Wenn’s mal brenzlig wird, sollen die Betroffenen nicht alleine dastehen. Das ist ein wichtiges Versprechen in Zeiten, wo Naturereignisse immer präsenter werden.
Die Schadenabwicklung läuft über spezielle Landschätzer, die genau ermitteln, was entschädigungspflichtig ist. Es wird also alles ganz genau unter die Lupe genommen. Damit die Geschädigten nicht auf dem Trockenen sitzen, gibt es klare Zuständigkeiten und eine optimierte Struktur. Irgendwie beruhigend, oder?
Finanziert wird der NHF durch die Beiträge der Grundeigentümer des Kantons Nidwalden. Die Verwaltungskommission kümmert sich um die Details der jährlichen Abgabe. Es handelt sich dabei um eine Einheits-Abgabe pro Grundeigentümer. Das klingt vielleicht etwas trocken, aber es ist wichtig, dass alle ihren Teil dazu beitragen, damit die Gemeinschaft stark bleibt.
