In der Schweiz, wo die Berge die Wolken streifen und die Schokolade süß und reichhaltig ist, brodelt es politisch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat sich entschieden, ein Referendum gegen die Übersteuerung von Mindestlöhnen durch die Sozialpartner anzustreben. Die Vorlage, die das Parlament am vergangenen Montag mit einem Augenblick von Zustimmung gutgeheißen hat – ja, sie steht noch vor der Schlussabstimmung – sorgt für hitzige Diskussionen. Was steckt dahinter? Nun, die neue Regelung erlaubt es, dass Branchen, die ihre eigenen Gesamtarbeitsverträge (GAV) ausgehandelt haben, die im Gesetz verankerten Mindestlöhne übersteuern können. Ein Gedanke, der den Gewerkschaften Sorgenfalten auf die Stirn treibt.

Die Delegiertenversammlung des SGB hat diesen Beschluss einstimmig gefasst. Und das aus gutem Grund: Die Befürchtungen sind nicht unbegründet. Der SGB sieht die Gefahr, dass Mindestlöhne, die auf Volksinitiativen basieren, durch diese neuen Regelungen untergraben werden. Besonders betroffen sind Branchen wie das Gastgewerbe, Coiffeursalons, Bäckereien und Metzgereien. Da wird’s irgendwie persönlich. Der SGB kritisiert das Vorhaben auch aus staatspolitischer Sicht – privatrechtliche Vereinbarungen könnten demnach Vorrang vor demokratischen Volksentscheiden erhalten. Irgendwie merkwürdig, oder?

Ein Blick auf die Zahlen

Werfen wir einen Blick auf die Zahlen, die hinter diesen Entscheidungen stecken. Für das Jahr 2025 wurde im Rahmen der wichtigsten GAV eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 1,2% vereinbart. Das klingt auf den ersten Blick nach einer positiven Entwicklung, bringt aber auch eine Teuerungsprognose von +0,2% mit sich, was bedeutet, dass der Reallohn nur um 1% steigen wird. Betroffen sind dabei knapp 600.000 Menschen – ein kleiner Teil der Schweizer Bevölkerung, aber dennoch eine beachtliche Anzahl. Die Lohnanpassungen variieren stark je nach Wirtschaftsabschnitt. Im Baugewerbe beispielsweise gibt es ein Plus von 1,7%, während das Gesundheits- und Sozialwesen mit 1,2% auskommen muss. Das ist schon eine ziemliche Palette!

Besonders spannend wird es, wenn wir die Mindestlöhne im Jahr 2025 betrachten. Die steigen um 1%, was insgesamt eine positive Entwicklung darstellt, obwohl die Werte aus den Vorjahren auch nicht zu verachten sind: 2024 lag die Erhöhung bei 2%, 2023 bei 1,9%. Bei einem Blick auf die Kantone, die sich auf Mindestlöhne geeinigt haben – Basel-Stadt, Genf, Neuenburg, Jura und Tessin – wird klar, dass die Schweiz in ihrer Vielfalt auch bei den Löhnen unterschiedlichen Regelungen unterliegt. Von 21 CHF bis 40 CHF pro Stunde reicht die Spanne, und das ist schon ein gewaltiger Unterschied!

Ein Blick in die Zukunft

Und was bedeutet das für die Zukunft? Der Bundesrat lehnt die Vorlage ab, auch wenn er sie auf Ersuchen des Parlaments ausgearbeitet hat. Das Argument lautet, dass es in Konflikt mit der verfassungsmäßigen Kompetenz der Kantone zur Festsetzung von Mindestlöhnen steht. Und die Kantone selbst? Auch sie sind nicht gerade begeistert von der neuen Regelung. Die Mehrheit des Parlaments sieht die Notwendigkeit gesetzlicher Leitplanken, um den Druck auf Sozialpartnerschaften zu verringern. Ein gewaltiges Hin und Her, das die Gemüter erhitzt.

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In einem Land, das keinen nationalen Mindestlohn hat, ist es essenziell, die regionalen Unterschiede zu verstehen. Der durchschnittliche Bruttolohn liegt bei rund 6.700 CHF pro Monat, und die Lebenshaltungskosten variieren stark – je nach Wohnort kann man in ländlichen Regionen mit niedrigeren Löhnen auskommen als in den großen Städten wie Zürich oder Genf. Es gibt Forderungen nach einem Existenzlohn, der ein würdiges Leben ermöglichen soll. Bei all diesen Entwicklungen bleibt es spannend, wie sich die Situation weiterentwickeln wird – und ob das Referendum des SGB tatsächlich die Wende bringen kann, auf die viele hoffen.