Heute ist der 8.07.2026 und es brodelt in Luzern. Die Stadt hat sich nicht nur um die schönen alten Gebäude gekümmert, sondern auch um wichtige soziale Themen. Ganz frisch auf dem Tisch ist die Stellungnahme zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, auch bekannt als AHV 2030. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Stadt zur Mithilfe eingeladen und die Antwort fällt klar aus: Luzern ist für eine Anpassung der AHV, die den unterschiedlichen Erwerbs- und Lebensverläufen der Versicherten Rechnung trägt. Es geht um mehr Flexibilität beim Rentenbezug – ein Schritt, der durchaus sinnvoll wäre, vorausgesetzt, er wird gut mit den anderen Sozialversicherungen und den arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen abgestimmt.

Ein besonders spannender Punkt in der Stellungnahme ist die Unterstützung für ein Schwerarbeitsmodell. Hierbei sollen körperliche und psychische Belastungen im Erwerbsleben berücksichtigt werden. Das ist doch mal ein Zeichen, oder? Die Stadt Luzern fordert zudem, dass die Anspruchsvoraussetzungen auf nachvollziehbaren und objektiven Kriterien basieren. Man hat das Gefühl, dass hier wirklich an den Menschen gedacht wird. Weniger zurückhaltend ist die Beurteilung von Modellen, die sich auf die Anzahl der Beitragsjahre stützen. Das könnte, so die Stadt, zu Problemen führen. Auch die Idee eines sozialen Vorbezugs der AHV-Rente wird kritisch hinterfragt – Mangel an ausreichenden Grundlagen zur Beurteilung der Auswirkungen ist hier das Stichwort.

Ein Blick auf die Behindertengleichstellung

Aber nicht nur die Rentenpolitik ist ein Thema in Luzern. Auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) nimmt eine wichtige Rolle ein. Es geht um Bushaltestellen in der Stadt, die jetzt auf Gemeindestrassen angepasst werden. Am 31. Mai 2019 hat die Stimmbevölkerung einen Kredit von 39,69 Millionen Franken bewilligt, um diese Anpassungen zu realisieren. Eine der Haltestellen, das Ruopigen Zentrum, wird mit einem Sonderbord ausgestattet, damit der Einstieg für alle Passagiere, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, niveaugleich möglich ist. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass Barrierefreiheit ernst genommen wird.

Die Pläne für die Anpassungen liegen vom 15. Juli bis 3. August 2026 beim Tiefbauamt der Stadt Luzern zur Einsichtnahme aus. Wer sich für die Details interessiert, hat an Werktagen von 8 bis 11.30 Uhr und 13.30 bis 16.30 Uhr (freitags bis 16 Uhr) die Möglichkeit, einen Blick darauf zu werfen. Der Baustart ist für das Frühjahr 2027 geplant, also noch ein bisschen Zeit, um sich auf die Veränderungen einzustellen.

Wichtige Abstimmungen stehen bevor

Und während all dieser Entwicklungen steht am 27. September 2026 ein Urnengang ins Haus! Die Stimmberechtigten dürfen über verschiedene Abstimmungsvorlagen entscheiden. Da wäre zum Beispiel die Aufhebung des Reglements über den sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die Teilrevision des Reglements über die Organisation der Feuerwehr Stadt Luzern. Die Unterlagen zu diesen Abstimmungen werden in der Woche vom 1. bis 4. September 2026 an die Stimmberechtigten verschickt. So viel Aufregung!

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In der breiteren Diskussion um die AHV wird klar, dass die Babyboomer in den kommenden Jahren das Rentenalter erreichen und damit einige Herausforderungen auf die Gesellschaft zukommen. Der Bundesrat hat die Reform AHV 2030 ins Leben gerufen, um die Versicherung zu modernisieren. Das bringt neue Anreizmaßnahmen mit sich, wie die Anhebung des Freibetrags oder die Aufhebung der Altersgrenze für die Aufbesserung der Rente. Diese Reformen sollen bis 2040 zusätzliche Einnahmen von rund 600 Millionen Franken pro Jahr generieren und gleichzeitig die Finanzierung der AHV abzusichern.

Hier in Luzern wird also viel bewegt, sowohl in der Rentenpolitik als auch in der Barrierefreiheit. Es bleibt spannend, wie sich die Dinge entwickeln und welche Entscheidungen die Bevölkerung treffen wird. Wir sind gespannt und halten die Ohren offen!