Professorin Beck: Pionierin der Rechtswissenschaft im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz
Heute ist der 10.07.2026 und in der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover tut sich einiges. Professorin Dr. Susanne Beck, seit 2013 Dekanin und eine leidenschaftliche Forscherin, hat sich in der juristischen Welt einen Namen gemacht. Sie hat einen Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie und begeistert ihre Studierenden mit Themen, die aktueller nicht sein könnten. Besonders ihre Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz, Hate-Speech und Menschenhandel zieht viele in ihren Bann.
Die Diskussion um Künstliche Intelligenz hat in den letzten Jahren an Fahrt aufgenommen. Früher sah Beck in KI vor allem Chancen, doch mittlerweile ist sie skeptisch geworden und sieht auch zahlreiche Gefahren. Sie arbeitet derzeit an einem Vortrag über die „Neutralität“ der Rechtswissenschaft und die weitreichenden Auswirkungen von KI. Ihre Bedenken sind nicht unbegründet, denn die neuen gesetzlichen Entwicklungen, die in der EU und Deutschland bezüglich KI auf den Tisch kommen, verlangen mehr denn je ein Umdenken.
Die Herausforderung der gesetzlichen Anpassungen
Mit dem EU AI Act, der 2024 in Kraft tritt, wird ein risikobasierter Ansatz verfolgt, um KI-Systeme in Europa sicher und ethisch zu regulieren. Anwendungen werden dabei in verschiedene Risikoklassen eingeteilt, was für Beck und ihre Studierenden enorm wichtig ist. Besonders bei hohen Risiken, wie in der medizinischen Diagnostik oder bei Personalentscheidungen, sind strenge Auflagen notwendig. Man kann sich vorstellen, was das für die rechtliche Landschaft bedeutet!
Aber nicht nur in der EU tut sich was. In Deutschland wird heftig über nationale Regelungen diskutiert, die die Vorgaben der EU aufgreifen. Die Haftung für KI-Schäden wird nach wie vor durch allgemeine Zivilrechtsregeln geregelt, und auch im Arbeitsrecht gibt es Anpassungen, insbesondere wenn es um die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung von KI-Systemen geht. Datenschutz, ein Dauerbrenner, wird durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weiterhin streng überwacht.
Becks Vision für die Zukunft
Beck ist eine Vordenkerin, wenn es darum geht, die juristische Ausbildung zu reformieren. Vorschläge zur Entschlackung des Pflichtstoffs im Staatsexamen und eine stärkere Gewichtung von Interdisziplinarität und Internationalität sind nur einige ihrer Ideen. Sie bedauert, nicht früher von der Bedeutung von Auslandsaufenthalten gewusst zu haben. Das ist doch ein Punkt, den viele Studierende heute nicht genug schätzen!
Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten, ist „Methoden der Rechtswissenschaften & KI“. Hier wird klar, dass die Integration von Künstlicher Intelligenz in das Studium unumgänglich ist. Beck diskutiert aktiv mit ihren Kolleginnen und Kollegen darüber, wie diese Themen am besten vermittelt werden können. Ihre Vorbilder, wie Nicola Lacey, zeigen ihr, dass es an der Zeit ist, neue Wege zu gehen. Und das tut sie mit Bravour!
Was man nicht vergessen sollte: Beck spricht sich vehement gegen eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters aus und plädiert stattdessen für eine Heraufsetzung. Das ist ein Thema, das in der aktuellen Diskussion oft übersehen wird. Sie hat auch eine klare Meinung zu bestimmten gesetzlichen Regelungen, wie dem Fahren ohne gültigen Fahrschein oder dem Schwangerschaftsabbruch – sie möchte diese entkriminalisieren.
Die Welt der Künstlichen Intelligenz und der rechtlichen Rahmenbedingungen entwickelt sich rasant weiter. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Diskussionen um ethische Standards und rechtliche Vorgaben entfalten. Professorin Beck wird dabei sicherlich eine zentrale Rolle spielen und uns alle mit ihrer Expertise und Leidenschaft inspirieren.
