In Basel, wo die Rhône leiseplätschert und die Menschen sich gerne an der Uferpromenade treffen, sorgt ein rechtlicher Streit für ordentlich Aufregung. Der Ständerat hat dem Kanton Genf die vollständige Gewährleistung einer abgeänderten Bestimmung in der Kantonsverfassung verweigert. Grund dafür ist eine umstrittene Regelung zur neuen Elternschaftsversicherung, über die im Juni 2023 das Genfer Stimmvolk abgestimmt hat. Man könnte sagen, das Thema Elternschaft ist in der Schweiz ein heißes Eisen – und in Genf brennt es jetzt ganz besonders.

Die neu eingeführte Elternschaftsversicherung sollte den bestehenden Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen um zusätzliche acht Wochen für Väter oder Partner erweitern. Ein schöner Schritt in Richtung Gleichstellung, könnte man meinen! Doch die Freude über diesen Fortschritt wurde schnell gedämpft, als sowohl der Stände- als auch der Nationalrat 2024 entschieden, die vollständige Gewährleistung der geänderten Verfassung abzulehnen. Der Streitpunkt? Der Bundesrat erklärte, dass die Kantone nicht die Kompetenz haben, eine Versicherung mit paritätischen Beiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern einzuführen. Also ist die Frage, wie geht’s jetzt weiter?

Die rechtlichen Hürden

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen macht schnell klar, warum diese Entscheidung gefallen ist. Der Bund ist zuständig für die Gewährleistung der Kantonsverfassungen, und das Parlament prüft jährlich, ob diese Änderungen mit dem Bundesrecht übereinstimmen. Am 18. Juni 2023 hat die Genfer Stimmbevölkerung den neuen Elternurlaub beschlossen, jedoch der Bundesrat sah den zweiten Teil der Vorlage als nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar an. Man könnte fast meinen, hier wird mit hohen juristischen Hürden jongliert!

Der Ständerat hat zwar die Bestimmungen bezüglich Mutterschaft und Adoption genehmigt, aber die umstrittene Regelung zur Elternschaftsversicherung bleibt vorerst auf der Strecke. Die nicht gewährleisteten Teile der Genfer Kantonsverfassung können also nicht in Kraft treten. Das wäre ja fast so, als würde man ein gutes Rezept ausprobieren, nur um festzustellen, dass die wichtigsten Zutaten fehlen!

Was kommt als Nächstes?

Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Geschäft im Nationalrat behandelt wird. Der Ständerat möchte erst die Arbeiten zur Gesetzesänderung abwarten, bevor er über die Gewährleistung der Genfer Bestimmungen entscheidet. Der Bundesrat hat bereits eine Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) in die Vernehmlassung gegeben, die möglicherweise eine umfassende kantonale Elternschaftsversicherung in Zukunft ermöglichen könnte. Man darf gespannt sein, ob der Bundesrat in naher Zukunft die Gewährleistung der Genfer Elternschaftsversicherung beantragen wird – das wäre ein weiterer Schritt in die richtige Richtung!

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Für die Genfer bleibt die Situation angespannt. Die Elternschaftsversicherung, die Väter und Partner einbeziehen sollte, kann vorerst nicht eingeführt werden. Und das, obwohl die Genfer Kantonsverfassung auch weitere Änderungen enthält, etwa zum Recht auf digitale Integrität und das Recht auf Ernährung. Diese sind jedoch mit dem Bundesrecht vereinbar und könnten bald gewährleistet werden. Ein bisschen Licht am Ende des Tunnels für die Genfer, könnte man sagen. Aber der Weg dorthin ist steinig und voller rechtlicher Stolpersteine!

In der Zwischenzeit bleibt die Diskussion über Gleichstellung und Familienpolitik in der Schweiz hochaktuell. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen bald eine Lösung finden, die sowohl den Bedürfnissen der Familien gerecht wird als auch rechtlich tragbar ist. Die Menschen in Basel und darüber hinaus beobachten die Entwicklungen mit großem Interesse – und vielleicht auch ein bisschen Ungeduld. Denn wer möchte nicht, dass die Zukunft der Familien in der Schweiz hell und freundlich aussieht?