Heute ist der 11.07.2026, und in Graubünden brodelt es gewaltig. Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Italien hat die Lebensrealität vieler Grenzgänger hier ordentlich durcheinandergebracht. Besonders spannend ist die Situation für all jene, die jenseits der Grenze wohnen und hier arbeiten. Dario Castagnoli von Repower berichtet von einem Mann aus dem Veltlin, der ein verlockendes Jobangebot in Mailand ausgeschlagen hat – nicht etwa aus patriotischen Gründen, sondern weil das Geld dort einfach besser fließt. Tja, die Verlockungen des italienischen Lohns sind nicht zu unterschätzen!

Die ganze Sache hat die Attraktivität für Grenzgänger merklich geschmälert. Von 2002 bis 2024 stieg die Zahl der Grenzgänger, aber die letzten zwei Jahre waren eher mau – nur 200 neue Bewilligungen. Da fragt man sich, was da los ist, wenn selbst die Löhne im Gesundheitswesen, die in Grenznähe noch ganz annehmbar sind, nicht mehr ausreichend ziehen. Im Baugewerbe sieht’s zwar anders aus, dort sind die Löhne höher, doch die Bewerbungen bleiben aus. Und der Tourismussektor? Nach der Pandemie war da ganz schön der Wurm drin, aber inzwischen hat sich die Lage etwas entspannt.

Unsicherheit im Tourismus

Die Unsicherheit über die steuerliche Handhabung für neue Grenzgänger schwebt wie ein Damoklesschwert über dem Kopf von Claudio Dietrich, dem Hotelinhaber. „Wie viel werde ich am Ende abdrücken müssen?“, fragt er sich, während er gleichzeitig um seine Gäste und Mitarbeiter bangt. Marcus Caduff, Direktor des Departements für Volkswirtschaft, schlägt Alarm: Ein Personalmangel im Tourismussektor steht ins Haus! Dario Castagnoli hat einen Vorschlag parat: „Wir müssen die Löhne erhöhen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Ein kluger Kopf, der das Problem auf den Punkt bringt.

Das neue Grenzgängerabkommen, das auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruht, könnte hier einen Lichtblick bieten. Es gilt für Grenzgänger:innen mit Wohnsitz in der Schweiz, die in Italien arbeiten. Alle fünf Jahre wird das Abkommen überprüft und kann angepasst werden – auch in Bezug auf Home-Office. Doch es gibt noch viele Unklarheiten. Wie handhabt man die 45 Nichtrückkehrtage? Und müssen bald neue Formulare ausgefüllt werden, ähnlich wie in Deutschland und Frankreich? Fragen über Fragen, während die Uhr tickt. Bis zum 1. Januar 2024 müssen die Änderungen umgesetzt sein, und Arbeitgeber stehen in der Pflicht, den Überblick über ihre Mitarbeitenden zu behalten. Da könnte das eine oder andere Schweißperle rollen, während sie ermitteln, wann ihre Leute erstmals in der Schweiz beschäftigt waren.

Die Unterscheidung zwischen „neuen“ und „bestehenden“ Grenzgänger:innen wird ebenfalls entscheidend sein – da ist der Teufel im Detail. Wie wird sich das alles entwickeln? In Graubünden bleibt die Situation spannend, und man darf gespannt sein, wie die Akteure auf dem Arbeitsmarkt darauf reagieren werden. Ein bisschen Nervenkitzel schadet ja nicht, oder? Die Frage bleibt: Wer hält die Nerven? Wer wird sich anpassen und wer wird auf der Strecke bleiben? Wir werden sehen, was die Zukunft bringt!

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