Heute ist der 19. Mai 2026 und in Glarus brodelt es etwas. Der Regierungsrat hat einen Vorschlag unterbreitet, der die Wiederwahl des Ersten Staatsanwalts sowie weiterer Staats- und Jugendanwälte betrifft. Ein Thema, das zwar nicht die Massen mobilisiert, aber für die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Gesellschaft von Bedeutung ist. Die Amtsperiode soll von 2026 bis 2030 dauern. Es ist immer spannend zu sehen, wer sich in diesen Positionen behaupten kann und ob die Bürger Vertrauen in die Kandidaten haben.

Besonders interessant ist die Nominierung von Nando Erni, der bisher als ausserordentlicher Staatsanwalt tätig war. Nun soll er als ordentlicher Staats- und Jugendanwalt gewählt werden. Eine Entscheidung, die bestimmt nicht leicht fällt, da die bisherigen Amtsinhaber ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrgenommen haben. Die Wahl wird an der ersten Sitzung des neugewählten Landrates stattfinden. Es bleibt abzuwarten, ob die Bürger in Glarus und Umgebung mit dem Regierungsrat übereinstimmen.

Die empfohlenen Kandidaten

Der Regierungsrat hat eine Liste von Personen empfohlen, die sich erneut zur Wahl stellen sollen. Darunter sind Patrick Fluri aus Reichenburg, Dorothea Speich aus Glarus und Madeleine Wallner aus Schänis. Auch Tobias Geiser, Florian Menzi, Olivia Stüssi, Andrea Van Houtven und Bettina Dürst sind mit von der Partie. Fluri wird als Erster Staatsanwalt vorgeschlagen, und man fragt sich, ob seine wiederholte Bestätigung den Wünschen der Wähler entspricht. Im Jahr 2023 bewilligte der Landrat zusätzliche Stellen aufgrund der hohen Arbeitslast und gestiegenen Verfahrenszahlen. Ein Zeichen dafür, dass der juristische Bereich nicht nur läuft, sondern auch an seine Grenzen stößt.

Die Diskussion um die Amtszeiten von Bürgermeistern und Landräten in Deutschland könnte hier vielleicht auch interessant sein. So hat beispielsweise der niedersächsische Landtag die Amtszeit von Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen von fünf auf acht Jahre verlängert. Das Ziel ist klar: Man will das Amt attraktiver machen und den Bewerbern eine langfristige Perspektive bieten. Eine Idee, die auch in der Schweiz durchaus diskutiert werden könnte. Denn in Bayern beträgt die Amtszeit nur sechs Jahre, während sie in Baden-Württemberg bei acht Jahren liegt. Die Unterschiede sind enorm, und irgendwie zeigt es, wie unterschiedlich die Ansätze sein können, um qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Ein Blick über die Grenze

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise wurde die Amtszeit von sechs auf fünf Jahre verkürzt. Das macht die Sache nicht gerade einfacher, wenn man bedenkt, dass die Bürgermeister und Räte gemeinsam gewählt werden. Da könnte man sich fragen, ob diese Regelung tatsächlich im Sinne der Bürger ist. In anderen Bundesländern wie Rheinland-Pfalz oder dem Saarland sind die Amtszeiten deutlich länger – dort beträgt sie sogar bis zu zehn Jahre. Ein ganz anderes Bild! In Brandenburg hingegen sind es wieder acht Jahre für hauptamtliche Bürgermeister. Man fragt sich, was die richtige Lösung ist.

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In der Schweiz, und speziell hier in Glarus, wird die Diskussion um die Wiederwahl der Staatsanwälte sicher auch von diesen Überlegungen beeinflusst. Die Verknüpfung von Amtszeiten und der damit verbundenen Verlässlichkeit ist essenziell, um das Vertrauen der Bürger zu gewinnen. Ob Nando Erni und die anderen Kandidaten diese Herausforderung meistern können? Die nächsten Monate werden zeigen, wie sich die Wähler entscheiden und ob die empfohlenen Kandidaten das Vertrauen der Bevölkerung erhalten.