Heute ist der 29. Mai 2026 und wir werfen einen Blick auf die bevorstehenden Wahlen im Kanton Glarus, die am 14. Juni stattfinden. Der Landrat, das Parlament des Kantons, wird neu gewählt. Mit insgesamt 396 Kandidierenden, die um die 60 Sitze kämpfen, ist die Spannung förmlich greifbar! In Glarus Nord, der bevölkerungsreichsten Gemeinde, stehen 28 Sitze zur Verfügung, während in der Gemeinde Glarus 18 und in Glarus Süd 14 Sitze zu vergeben sind. Das sorgt für ein munteres Treiben, denn die Wähler haben die Qual der Wahl.

Die derzeitige Sitzverteilung im Landrat sieht folgendermaßen aus: Die SVP hat 18 Sitze, die Mitte 12, die FDP 11, die SP kommt auf 8, während die Grünen 6 und die GLP 5 Sitze innehaben. Wenn man so darüber nachdenkt, könnte man meinen, dass es zu großen Verschiebungen kommen könnte, doch die Prognosen sagen etwas anderes. Große Veränderungen werden nicht erwartet. Die SVP hat die meisten Sitze zu verteidigen und möchte ihre Vormachtstellung sogar ausbauen. Ein Blick auf die Kandidierenden zeigt, dass die Mitte-Partei möglicherweise ein Ziel für die SVP sein könnte, während die SP in Glarus Süd mit dem Abgang bekannter Köpfe rechnen muss – das könnte schmerzhaft werden.

Wahlverfahren und Wählerstimmen

Die Wahl erfolgt im Proporz- oder Verhältnis-Wahlsystem, das heißt, die Stimmen werden proportional auf die Listen verteilt. Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, entweder vorgedruckte Listen zu verwenden oder leere Listen auszufüllen und maximal zwei Namen zu notieren. Das sorgt für etwas mehr Flexibilität und ermöglicht den Menschen, ihre Stimmen gezielt abzugeben. Außerdem dürfen sich alle im Kanton wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer ab 16 Jahren an der Wahl beteiligen, was eine spannende Möglichkeit für die jüngere Generation darstellt, ihre Meinung kundzutun.

Die hohen Erwartungen an eine Wahlbeteiligung von über 40 Prozent sind nicht aus der Luft gegriffen. Auch die eidgenössischen Abstimmungen tragen dazu bei, dass viele Menschen motiviert sind, ihre Stimme abzugeben. Man könnte fast sagen, dass die Wahlen im Glarner Land ein echtes Gemeinschaftserlebnis sind, bei dem jeder Mitspracherecht hat.

Die Rolle des Landrates

Der Landrat selbst ist die oberste Aufsichtsbehörde über die Regierung, die Verwaltung und die Gerichte im Kanton. Er hat zwar keine eigene Gesetzgebungskompetenz, bereitet jedoch Verfassungs- und Gesetzgebung sowie die Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Zu den Aufgaben zählen auch die Erlassung von Verordnungen sowie Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse. Dabei kann der Landrat über einmalige Ausgaben bis zu 1’000’000 Franken beschließen – das ist schon eine Hausnummer!

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Die Sitzungen des Landrates sind öffentlich und finden in der Regel am Vormittag statt. Falls Sie Fragen haben oder mehr Informationen benötigen, können Sie sich gerne an Michael Schüepp, den Ratssekretär, wenden. Er ist per Telefon unter 055 646 60 13 oder per E-Mail erreichbar.

Im Jahr 2026 sind bereits einige Sitzungen geplant, darunter am 24. Juni und 26. August. Man kann also gespannt sein, wie sich die politischen Windverhältnisse nach den Wahlen entwickeln werden. Wer weiß, vielleicht wird der Landrat nach dem 14. Juni ganz anders aussehen – oder auch nicht! Das bleibt abzuwarten.