Wenn Piloten trinken: Ein Weckruf für die Luftfahrtbranche
Es gibt Nachrichten, die einem die Sprache verschlagen. Und dann gibt es solche, die einem die Nackenhaare aufstellen. So geschehen kürzlich in Genf, als zwei betrunkene Piloten der Lufthansa-Tochter Swiss vor einem geplanten Flug aus dem Verkehr gezogen wurden. Ein Vorfall, der nicht nur für die Airline, sondern auch für die gesamte Luftfahrtbranche ein ernstes Licht auf die Sicherheitsstandards wirft.
Stunden vor dem Abflug schlugen Crew-Mitglieder Alarm und informierten umgehend ihre Vorgesetzten. Das Vertrauen in die Einsatzfähigkeit der beiden Piloten war so angekratzt, dass sie noch im Hotel vor ihrer Abreise zum Flughafen aus dem Dienst genommen wurden. Diese sofortige Reaktion zeigt, wie wichtig die Sicherheit im Luftverkehr ist – und dass die Besatzungsmitglieder in solchen Momenten den Mut haben, das Richtige zu tun.
Ein ernstes Thema
Die beiden Piloten sind mittlerweile von ihren Flügen ausgeschlossen, und die Abklärungen laufen noch. Swiss hat klargestellt, dass Verstöße gegen Sicherheitsgrundsätze ernst genommen werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hält sich die Airline jedoch bedeckt, was die Nationalität der Piloten oder das Ziel des Fluges betrifft. Das wirft Fragen auf: Wie oft geschieht solch ein Vorfall, der im Schatten bleibt?
Das Thema Alkohol und Flugzeugbesatzungen ist nicht neu. Seit dem 14. Februar 2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, Alkoholtests bei Flugbesatzungen durchzuführen. Diese Maßnahme, die auf der Verordnung (EU) 2018/1042 basiert, soll die Sicherheit in der Luftfahrt erhöhen. Die Kontrollen sind nicht nur für gewerbliche Flüge, sondern auch für nicht-gewerbliche Flugbetriebe von Bedeutung. Es gibt klare Richtlinien: Der zulässige Alkoholgehalt in der Atemluft darf 0,1 mg/l nicht überschreiten – das entspricht 0,2 g/l Blutalkohol. Jeder, der darüber hinausgeht, gilt als alkoholbeeinträchtigt und darf nicht in den Dienst.
Die Folgen für die Branche
Ein besorgniserregender Aspekt ist, dass bei einer Verweigerung des Tests die betreffende Person ebenfalls vom Dienst ausgeschlossen wird. Die Konsequenzen sind nicht nur arbeitsrechtlicher Natur, sondern können auch lizenzrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das gibt zu denken, denn die Luftfahrt lebt von Vertrauen. Vertrauen der Passagiere, Vertrauen der Airlines – und vor allem das Vertrauen, dass die Menschen, die in den Cockpits sitzen, nüchtern und bereit sind, die Verantwortung zu tragen.
Die Ergebnisse der Alkoholkontrollen werden anonymisiert in der EASA SAFA Datenbank eingetragen, was die Rückverfolgbarkeit gewährleistet und gleichzeitig die Privatsphäre der Betroffenen respektiert. Doch wie viele solcher Vorfälle geschehen wohl im Verborgenen? Und was passiert mit den Piloten, die in den Schatten der Kontrollen geraten?
In einer Welt, in der Reisen immer alltäglicher wird, bleibt die Frage nach der Sicherheit ein zentrales Thema. Die jüngsten Ereignisse in Genf sind ein klarer Hinweis darauf, dass die Luftfahrtbranche wachsam bleiben muss. Und die Passagiere? Die dürfen sich wünschen, dass ihre Flüge nicht nur sicher, sondern auch verantwortungsvoll durchgeführt werden. Denn am Ende des Tages möchte man einfach nur in den Urlaub fliegen, ohne sich um die Sicherheit der Besatzung sorgen zu müssen.
