In den letzten Jahren hat sich in der Schweiz ein bemerkenswerter Trend entwickelt: Anwälte und NGOs wenden sich vermehrt an die Vereinten Nationen (UNO), um politische Entscheidungen zu beeinflussen oder um Schweizer Urteile zu unterlaufen. Das klingt zunächst etwas ungewöhnlich, doch die Fakten sprechen für sich. In Genf haben die UNO-Ausschüsse sich quasi als internationale Appellinstanz etabliert, und das hat weitreichende Folgen.
Ein konkretes Beispiel, das in der letzten Zeit für viel Aufregung gesorgt hat, betrifft die Eltern einer behinderten Schülerin aus dem Aargau. Sie haben alle rechtlichen Möglichkeiten im Land ausgeschöpft, sogar bis zum Bundesgericht, aber ohne Erfolg. Ihre Tochter sollte in eine heilpädagogische Sonderschule eingeteilt werden, was laut den Eltern und der Behindertenorganisation Inclusion Handicap eine klare Verletzung der UNO-Kinderrechtskonvention darstellt. Der UNO-Kinderrechtsausschuss hat daraufhin angeordnet, dass das Mädchen bis zur endgültigen Entscheidung in der Regelschule bleiben soll. Das Bildungsdepartement des Aargaus hält jedoch hartnäckig an der ursprünglichen Einteilung fest. Ein klassischer Fall von „wer hat recht?“ – nur dass hier die UNO mitmischt.
UNO als neue Rechtsinstanz
Die Zahl der Verfahren gegen die Schweiz, die derzeit bei UNO-Ausschüssen anhängig sind, wächst stetig. Dutzende von Fällen, darunter solche, die Rassendiskriminierung, Frauendiskriminierung, Folter und unmenschliche Behandlung betreffen, stehen auf der Liste. Es ist erstaunlich, dass in den letzten fünf Jahren über 200 Individualbeschwerden gegen die Schweiz eingereicht wurden, und in 170 dieser Fälle wurden vorsorgliche Maßnahmen angeordnet. Die meisten dieser Beschwerden stammen von Asylbewerbern, die sich gegen ihre Abschiebung wehren. Ein Beispiel ist der Fall eines 19-jährigen Afghanen, der 2019 eine Beschwerde einreichte, um seine Abschiebung nach Schweden zu verhindern. Die UNO entschied 2024, dass die Schweiz seine Rechte verletzt habe.
Ein bekanntes Problem bleibt jedoch die Dauer der Verfahren vor den UNO-Ausschüssen. Das Bundesamt für Justiz interveniert regelmäßig, um die Abläufe zu beschleunigen, doch die Unklarheit über die Verbindlichkeit der vorsorglichen Maßnahmen bleibt bestehen. In einer Zeit, in der alles immer schneller gehen soll, ist das ein bisschen paradox.
Kinderrechte im Fokus
Das Thema Kinderrechte spielt in dieser Diskussion eine zentrale Rolle. Das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das am 19. Dezember 2011 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet wurde, soll nationale Mechanismen stärken, damit Kinder bei Verletzungen ihrer Rechte wirksame Beschwerden einlegen können. Es ist ein wichtiger Schritt, der die Rechte von Kindern unabhängig von Rasse, Geschlecht oder sozialer Herkunft anerkennt. Das Kindeswohl hat dabei stets Vorrang. Die Verfahren sollen zudem kindgerecht gestaltet sein, und die Stimme des Kindes soll Gehör finden.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes hat die Aufgabe, diese Prinzipien durchzusetzen. Er kann vorläufige Maßnahmen anfordern, um möglichen Schaden abzuwenden, und muss innerhalb von sechs Monaten auf Mitteilungen der Vertragsstaaten reagieren. Doch was bedeutet das konkret für die Schweiz? Die Umsetzung der Kinderrechte ist hierzulande manchmal ein bisschen holprig.
Schweiz und ihre Verpflichtungen
Die Schweiz hat die Kinderrechtskonvention 1997 ratifiziert, aber die Bilanz spricht Bände: Die Umsetzung ist lückenhaft. Der Bundesrat hat 2018 einen Bericht über weitere Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz verabschiedet, aber die Herausforderungen sind vielfältig. Der Schweizer Föderalismus macht es nicht gerade einfacher, denn viele Behörden, Institutionen und Berufsgruppen sind betroffen. Und trotz aller Bemühungen bleibt die Frage: Wie ernst wird das Thema genommen?
In den letzten Berichten, die der Staat und NGOs eingereicht haben, flossen erstmals auch Stimmen von Kindern und Jugendlichen ein. Das ist ein kleiner, jedoch bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Der UNO-Kinderrechtsausschuss zeigt sich zwar entgegenkommend, gibt aber auch klare Empfehlungen, die die Schweiz umsetzen soll. Und hier wird’s spannend: Die Empfehlungen werden genau beobachtet, und man fragt sich, wie ernst die Umsetzung genommen wird. Man könnte fast sagen, es ist wie ein großer Tanz – wer führt, wer folgt?