Heute ist der 13.07.2026 und wir befinden uns in Genf, wo die Sonne strahlend am Himmel steht und die Leute in den Parks und am Wasser entspannen. Ein Blick auf die Kleiderwahl der Passanten zeigt: Bikinis und Badehosen sind keine Seltenheit. In der Schweiz gibt es kein großes Aufregerthema, wenn es um das Tragen von Badebekleidung in der Stadt geht. Man könnte fast sagen, das ist hier ganz normal.

Im Gegensatz zu vielen europäischen Ferienorten wie Italien oder Griechenland, wo man mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro rechnen muss, wenn man im Bikini durch die Stadt schlendert, ist die Regelung in der Schweiz eher locker. In Städten wie Zürich, Basel, Bern, Genf und Lugano gibt es kein ausdrückliches Verbot für das Tragen von Bikinis oder Badehosen im öffentlichen Raum. Ein echter Vorteil für die Schweizer, die es lieben, an heißen Sommertagen am Wasser zu sein!

Die Freiheit der Bekleidungswahl

Marc Surber, ein Vertreter der Stadtpolizei Zürich, bestätigt, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, im Bikini oder in der Badehose durch die Stadt zu gehen. Das ist ein beruhigendes Gefühl, oder? Es ist wie ein kleiner Freiraum, den man sich im Sommer gönnen kann. Norbert Esseiva, der Leiter der Orts- und Gewerbepolizei in Bern, hebt die persönliche Freiheit in der Bekleidungswahl hervor. Diese wird nur eingeschränkt, wenn es ein überwiegendes öffentliches Interesse gibt. Doch das kommt selten vor.

In Basel, wo das Rheinschwimmen im Sommer ein beliebter Zeitvertreib ist, gehört das Tragen von Badebekleidung am Ufer zum Stadtbild. Man sieht Familien, die am Wasser picknicken, und Freunde, die sich beim Schwimmen abkühlen – alles in der entspannten Atmosphäre des Rheins. Aber es gibt Grenzen: Wenn sexuelle Motive oder Belästigungen durch Nacktheit verbunden sind, kann das strafrechtlich relevant werden. Das ist natürlich ein klarer Fall.

Öffentliche Ordnung und angemessene Kleidung

In Lugano zum Beispiel erfolgt ein Polizeieinsatz nur bei Störungen der öffentlichen Ordnung. Das bedeutet, dass man sich keine Sorgen machen muss, einfach nur im Bikini am See zu liegen, solange man niemanden belästigt. Auch in Genf und Zürich werden Personen, die in unangemessener Kleidung unterwegs sind, zunächst freundlich gebeten, sich angemessener zu kleiden, anstatt gleich mit einem Bußgeld zu drohen.

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In der Praxis gibt es in den Schweizer Städten kaum Beschwerden über Badekleidung im öffentlichen Raum. Das zeigt, dass die Menschen hier eine entspanntere Haltung gegenüber dem Thema haben. Zürich, Bern, Lugano und Genf verzeichnen kaum Anzeigen oder Beschwerden. Das ist irgendwie erfrischend, oder? In einem Land, wo die Uhren bekanntlich anders ticken, scheint man Badekleidung viel gelassener zu betrachten als in manch anderen Ferienregionen.

Wenn man also durch die Straßen von Basel oder Zürich schlendert, ist es nicht ungewöhnlich, ein paar Bikinis und Badehosen zu sehen. Es ist eher eine Frage des Kontextes und des Anstands, der erwartet wird. In der Schweiz genießen die Menschen die Freiheit, sich so zu kleiden, wie sie möchten, solange sie dabei die öffentliche Ordnung respektieren.