In den letzten Tagen hat sich in Genf ein Sturm zusammengebraut, und der Grund dafür sind die neuen Bekleidungsvorschriften für die Schwimmbäder der Stadt. Der Widerstand gegen diese Regelung wächst, und die Gemeinde Vernier hat nun sogar Beschwerde gegen das neue Gesetz eingelegt. Gemeindepräsident Martin Staub hat das Gesetz als diskriminierend bezeichnet und kritisiert, dass Frauen gezwungen werden, bestimmte Badebekleidung zu tragen – und das, ohne dass es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Da wird einem schon ganz schwindelig!

Was für eine Regelung! Laut dem Gesetz sind Badeanzüge, die Arme und Beine bedecken, wie Burkinis oder UV-Schutzanzüge, nicht mehr erlaubt. Ein Verbot, das vor allem Frauen betrifft und daher in der Bevölkerung für ordentlich Zündstoff sorgt. Die Bestimmungen gelten zwar nur für das Wasser, nicht für den Beckenrand, dennoch zielt Vernier mit der Beschwerde auf eine „aufschiebende Wirkung“ ab, um die Anwendung des Gesetzes vorerst auszusetzen. Die Verfassungskammer des Gerichtshofs wird sich bald mit der Beschwerde befassen – das könnte spannend werden!

Gemeinden im Aufruhr

Aber Vernier ist nicht allein – auch die Gemeinden Carouge und Lancy haben bereits angekündigt, dass sie in der nächsten Woche Beschwerde einlegen wollen. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Bevölkerung und die Behörden in Genf nicht gewillt sind, die neuen Vorschriften einfach hinzunehmen. Das Gesetz, das im März 2026 vom Genfer Kantonsparlament verabschiedet wurde, stammt übrigens von der SVP. Man kann sich fragen, ob dieser Vorstoß wirklich im Sinne der Gleichberechtigung ist.

Ein Blick auf die Ethik-Charta und das Ethik-Statut des Schweizer Sports zeigt, dass Diskriminierung in jeglicher Form tabu ist. Das Verbot umfasst nicht nur Geschlecht und Nationalität, sondern auch geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung. Die Schweiz hat sich internationalen Übereinkommen verpflichtet, die besonders schutzbedürftige Gruppen berücksichtigen. Wenn man solche Regelungen im Sport für ungerechtfertigt hält, ist der Widerstand gegen das neue Gesetz in Genf mehr als verständlich.

Ein Aufruf zur Chancengleichheit

Das Bundesamt für Sport (BASPO) hat sich ebenfalls zu diesem Thema geäußert und unterstreicht die Wichtigkeit eines diskriminierungsfreien Umfelds im Sport. Schließlich geht es um Chancengleichheit. Unterschiedliche Behandlung ist nur dann zulässig, wenn sie für die Fairness im Wettkampf notwendig ist. Aber in diesem Fall? Da wird man doch stutzig. Es ist zu hoffen, dass die Verfassungskammer bald eine Entscheidung trifft, die die Bedenken der Gemeinden berücksichtigt und ein klares Signal für die Gleichstellung sendet. So oder so – das Thema wird uns noch eine Weile beschäftigen.

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