In Bern sorgt eine aktuelle Regelung für Diskussionen, die vor allem die Obdachlosenbetreuung betrifft. Der Berner Regierungsrat hat entschieden, dass Notschlafstellen künftig nur Obdachlose mit Aufenthaltsbewilligung aufnehmen dürfen. Dies geht aus den Leistungsverträgen hervor, die besagen, dass Personen ohne Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich nicht aufgenommen werden. Ein Schritt, der auf gemischte Reaktionen stößt.
Eine Petition mit rund 12.700 Unterschriften, initiiert vom Bieler Kollektiv «Un toit für alle», forderte die sofortige Rücknahme dieser Regelung. Die Initiatoren bezeichneten die Vorschrift als unmenschlich und argumentierten, dass sie in einer Notlage nicht zwischen Menschen mit und ohne Aufenthaltsbewilligung unterscheiden dürfe. Trotz dieser massiven Unterstützung wurde die Petition abgewiesen, was die Betroffenen in ihrer ohnehin schon prekären Situation weiter verunsichert.
Regierungsargumente und Ausblick
Der Regierungsrat hingegen betont, dass das Recht auf Hilfe in Notlagen gewahrt bleibt und keine Person in lebensbedrohlichen Situationen abgewiesen wird. Es wird jedoch klar gemacht, dass mit öffentlichen Geldern kein illegaler Aufenthalt in der Schweiz gefördert werden soll. Diese Position hat zur Folge, dass die Auflage bereits seit November 2024 für zwei Notschlafstellen in Bern gilt und in Zukunft auf alle Notschlafstellen im Kanton ausgeweitet werden soll – so plant die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) diese Regelung ab 2028.
Ein positives Licht wird auf die Entwicklung der Notschlafplätze geworfen: Zwischen 2023 und 2025 soll sich das Angebot mehr als verdoppelt haben. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Stadt gewillt ist, auf die Bedürfnisse der Obdachlosen einzugehen, auch wenn die neuen Auflagen Fragen aufwerfen.
Gesellschaftliche Auswirkungen und Diskussion
Die aktuelle Diskussion rund um die Notschlafstellen in Bern ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine gesellschaftliche. Der Umgang mit Obdachlosen spiegelt die Werte einer Gesellschaft wider. In einer Zeit, in der humanitäre Themen mehr denn je im Fokus stehen, bleibt die Frage, wie wir mit den Schwächsten in unserer Mitte umgehen. Die Unterschiede in der Behandlung von Menschen mit und ohne Aufenthaltsbewilligung könnten auf lange Sicht zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft beitragen.
In den letzten beiden Wintern gab es jedoch keinen bekannten konkreten Vorfall im Zusammenhang mit dieser Regelung, was möglicherweise darauf hindeutet, dass die Umsetzung der aktuellen Notschlafregelungen bis jetzt reibungslos verlief. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickeln wird, insbesondere wenn die neuen Auflagen 2028 in vollem Umfang greifen.