In der beschaulichen Stadt Bern hat sich ein Vorfall ereignet, der für Aufregung sorgt und die tierärztliche Community in der Schweiz zum Nachdenken anregt. Eine Tierärztin hat während ihrer Arbeitszeit Betäubungsmittel, die eigentlich für ihre tierischen Patienten bestimmt waren, selbst konsumiert. Und das nicht nur einmal – der Konsum wiederholte sich zwischen Februar und August 2024. Das wirft Fragen auf, nicht nur über den Umgang mit Medikamenten, sondern auch über den Stress, dem Tierärzte häufig ausgesetzt sind.

Die Folgen ihres Handelns waren gravierend: Unter dem Einfluss der Betäubungsmittel verschrieb die Tierärztin falsche Medikamente und vertauschte Arzneien – ein echter Albtraum für die Tiere und deren Besitzer. Glücklicherweise wurden keine negativen gesundheitlichen Folgen für die Tiere festgestellt, was die Situation etwas erträglicher macht. Dennoch wurde die Tierärztin zu einer Geldstrafe von 2750 Franken verurteilt, zusätzlich zu einer Busse von 300 Franken. Ein klarer Hinweis darauf, wie ernst die Behörden solche Verstöße nehmen.

Strenge Vorschriften und regelmäßige Kontrollen

In der Schweiz gelten strenge Vorschriften im Umgang mit Betäubungsmitteln, und das nicht ohne Grund. Tierärzte haben im Vergleich zu Normalbürgern einen einfacheren Zugang zu Betäubungsmitteln wie Morphin und Ketamin. Das bringt Verantwortung mit sich. Eine genaue Buchhaltung ist erforderlich, und die Bestände müssen mindestens einmal jährlich abgeglichen werden. In der nutzbringenden Praxis erfolgen amtliche Kontrollen alle fünf Jahre, während es in der Heimtierpraxis sogar alle zehn Jahre passiert. Bei Verdachtsfällen wird allerdings schneller reagiert.

Die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) wird regelmäßig aktualisiert, um neue nationale und EU-Vorschriften zu berücksichtigen. Die letzte umfassende Anpassung fand 2018 statt, doch am 24. Juli 2024 wurde eine neue Aktualisierung beschlossen. Diese Änderungen betreffen unter anderem den Erwerb und die Abgabe von Arzneimitteln und zielen darauf ab, den Umgang mit diesen sensiblen Stoffen zu regeln. Tierärzte müssen sich an strikte Nachweispflichten halten, und die Regelungen werden ständig weiterentwickelt, um den aktuellen wissenschaftlichen Standards zu entsprechen.

Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen

Das Betäubungsmittelgesetz regelt, welche Substanzen Tierärzte verschreiben dürfen. Einige Stoffe sind tabu, darunter Fentanyl und Methadon, während andere wie Alfentanil unter strengen Auflagen verwendet werden können. Die Vorratshaltung darf den Monatsbedarf nicht überschreiten, was eine zusätzliche Sicherheit für die Tiere darstellt. Nur Tierärzte, die eine entsprechende Klinik leiten, dürfen für den Stationsbedarf verschreiben. Diese komplexen Regelungen sind notwendig, um Missbrauch zu vermeiden und die Gesundheit der Tiere zu schützen.

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In dieser komplexen Welt der tierärztlichen Versorgung sieht man schnell, wie wichtig es ist, dass die Vorschriften eingehalten werden. Der Vorfall in Bern hat nicht nur die betroffenen Tiere, sondern auch die gesamte Branche aufgeschreckt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion über den verantwortungsvollen Umgang mit Betäubungsmitteln weiterentwickelt – und ob solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden können.