Heute ist der 18.05.2026 und wir schauen uns mal an, was in der Schweiz so los ist! Besonders spannend ist das Thema der Fahrtauglichkeit von älteren Autofahrern, speziell ab 75 Jahren. Hierzulande müssen diese Herrschaften alle zwei Jahre eine medizinische Fahrtauglichkeitsprüfung über sich ergehen lassen. Doch eine neue Studie sorgt jetzt für ordentlich Gesprächsstoff. Im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Strassen haben die Hochschulen für Soziale Arbeit und Gesundheit in Lausanne sowie die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) eine Untersuchung gestartet, die die bestehenden Prüfungen unter die Lupe nimmt.
Die Ergebnisse sind nicht gerade schmeichelhaft. Die Forscher bemängeln die Uneinheitlichkeit und die wenig aussagekräftigen Tests. Gerade mal 75 Prozent Treffsicherheit erreichen die kognitiven Prüfungen – das klingt irgendwie nicht genug, oder? Es besteht also die Gefahr, dass jemand, der nicht mehr fahrtauglich ist, trotzdem am Steuer sitzt. Oder, dass jemand zu Unrecht als nicht fahrtauglich eingestuft wird. Autofahren ist schließlich kein Kinderspiel, vor allem wenn man bedenkt, dass Alterungsprozesse oder neurologische Erkrankungen die Fähigkeiten beeinträchtigen können.
Ein Flickenteppich von Regelungen
Ein weiteres Problem ist die große Varianz der Prüfungen je nach Kanton, Sprachregion und sogar Berufsgruppe. Das führt zu einem regelrechten Flickenteppich von Regelungen, der für viele Unklarheiten sorgt. Wer ist jetzt eigentlich verantwortlich? Und was passiert mit älteren Menschen, die das Autofahren aufgeben müssen? Unterstützung? Fehlanzeige!
Um das Ganze ein wenig zu strukturieren, schlagen die Forscher ein neues Vier-Stufen-Modell vor, das die Fahrtauglichkeit bewerten soll. Stufe 4 bedeutet, alles ist in Ordnung – keine Maßnahmen nötig. Stufe 1 hingegen würde den sofortigen Führerscheinentzug nach sich ziehen. Dazwischen gibt es die Stufen 2 und 3, die in einer Grauzone liegen und eine praktische Prüfung im Straßenverkehr verlangen. Klingt nach einem Plan, oder? In Deutschland hingegen gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Fahrtauglichkeitsprüfung für ältere Menschen.
Ärztliche Auflagen und Kosten
Doch was passiert, wenn ein Fahrer mit einer eingeschränkten Fahrtauglichkeit eingestuft wird? Hier kommen die Ärzte ins Spiel. Sie können medizinische Auflagen festlegen, die dann im Führerausweis vermerkt werden. Das bedeutet, dass der Führerausweis zur Eintragung der Auflagen eingeschickt werden muss. Während dieser Zeit darf man jedoch mit einer schriftlichen Aufforderung weiterfahren. Das Dokument muss im Fahrzeug mitgeführt werden – so viel zur Bürokratie!
Und nicht zu vergessen: Die Kosten für den neuen Führerausweis trägt der Antragsteller selbst! Wenn zum Beispiel eine bestehende Auflage wegfällt, muss der Führerausweis erneut eingereicht werden. Außerdem können ärztliche Kontrolluntersuchungen in kürzeren Abständen angeordnet werden, wenn es die Befunde erfordern. Wer hätte gedacht, dass Autofahren so viel Papierkram mit sich bringt?
Ein Blick über die Grenzen
Interessant wird es auch, wenn wir die Diskussionen auf EU-Ebene betrachten. Dort wird über die Gültigkeit von Führerscheinen für über 70-Jährige debattiert. Die Idee: Diese sollten nur noch fünf Jahre gültig sein. Doch bisher wurden diese Pläne abgelehnt. Merkwürdig, nicht wahr? In der Schweiz hingegen bleibt das Thema Fahrtauglichkeit ein heißes Eisen, das noch lange nicht ausgestanden ist. Das fordert die Gesellschaft heraus und ist weit mehr als nur eine Frage des Alters. Es geht um Sicherheit, Verantwortung und letztlich um die Lebensqualität der älteren Generation.