Heute ist der 24.05.2026 und in Bern, wo Elektrofahrzeuge auf dem Vormarsch sind, sorgt die Frage nach der Finanzierung der Ladeinfrastruktur in Eigentümergemeinschaften für Gesprächsstoff. In einer typischen Eigentumswohnung mit zehn Parteien sind bereits vier stolze Besitzer eines E-Autos und haben ihre Wallboxen im Carport installiert. Zwei weitere Parteien sind nun ebenfalls am Zug und wollen an die Steckdose ihrer Träume, doch das bringt einige Fragen mit sich. Müssen alle Eigentümer gleich viel für die neue Anlage zahlen? Die Antwort ist erfrischend klar: Nein, das müssen sie nicht.
Im Stockwerkeigentum bilden die Eigentümer eine Gemeinschaft, die sich um Verwaltung, Unterhalt und bauliche Veränderungen kümmert. Und da wird es spannend! Änderungen an gemeinschaftlichen Teilen, wie etwa Stromzuleitungen oder Lastenmanagementsysteme, benötigen einen vorherigen Beschluss der Gemeinschaft. Ohne diesen Beschluss? Da geht gar nichts! Und selbst wenn ein Beschluss gefasst wird, werden die Kosten in der Regel nach Wertquoten aufgeteilt. Das bedeutet, dass Eigentümer, die wenig oder gar nicht von den Ladeinfrastrukturen profitieren, nicht gleich belastet werden. Praktisch für die, die keinen Stellplatz im Carport haben!
Rechtlicher Rahmen für E-Mobilität
Die rechtlichen Grundlagen für den Einbau von Wallboxen sind im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert. Seit der WEG-Reform im Dezember 2020 haben Wohnungseigentümer einen individuellen Anspruch auf Genehmigung des Einbaus einer Lademöglichkeit. Das bedeutet: Wenn ein Eigentümer eine Wallbox installieren möchte, kann er das verlangen, und die Gemeinschaft darf diesen Wunsch nicht einfach abblocken. Es handelt sich um eine bauliche Veränderung, die einige technische und rechtliche Hürden mit sich bringt – wie das Verlegen von Leitungen oder den Anschluss an den gemeinschaftlichen Stromanschluss.
Wer sich fragt, wie das mit den Kosten aussieht, der muss wissen, dass die Grundlast in der Regel derjenige trägt, der die Installation anstößt. Die Gemeinschaft kann aber auch entscheiden, die Infrastruktur gemeinsam zu finanzieren. Das ist nicht nur eine Frage des Geldes, sondern auch eine der Zusammenarbeit und der Interessen der gesamten Eigentümergemeinschaft.
Einige praktische Herausforderungen müssen dabei beachtet werden: Die Hausanschlussleistung muss ausreichend sein, ein Lastmanagement ist oft notwendig, und auch Brandschutzauflagen können auf den Tisch kommen. Zudem spielen technische Standards eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass die Installation nicht nur rechtlich, sondern auch technisch einwandfrei ist.
Die Rolle der Hausverwaltung
In diesem ganzen Prozess kommt der Hausverwaltung eine Schlüsselrolle zu. Sie ist nicht nur dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen, sondern muss auch die Beschlussfassung vorbereiten und technische Angebote einholen. Das klingt nach einer Menge Arbeit – und das ist es auch! Die Hausverwaltung koordiniert zwischen Eigentümern und Fachfirmen, sorgt für eine reibungslose Umsetzung und hilft, den individuellen Anspruch des Eigentümers mit den Interessen der Gemeinschaft in Einklang zu bringen. Eine Herausforderung, die mit ein wenig Planung und Organisation aber gut zu meistern ist.
Es bleibt spannend, wie sich die E-Mobilität in Eigentümergemeinschaften weiterentwickeln wird. In einer Zeit, in der Elektrofahrzeuge immer populärer werden, ist es wichtig, dass gemeinschaftliche Lösungen gefunden werden, die für alle Beteiligten tragbar sind. Und wer weiß, vielleicht wird der Carport bald zum neuen sozialen Treffpunkt für E-Auto-Enthusiasten!