Heute ist der 30.04.2026 und es ist ein historischer Tag für die Opferhilfe in der Schweiz. Ab dem 1. Mai 2026 wird die nationale Opferhilfe-Nummer 142 eingeführt. Dieses neue Angebot ist ein wichtiger Schritt in Richtung Unterstützung für Menschen, die physische, psychische oder sexuelle Gewalt erfahren haben. Mit dieser Nummer wird eine zentrale Forderung der Istanbul-Konvention des Europarats erfüllt, die darauf abzielt, den Opferschutz in Europa zu stärken.
Die Opferhilfe-Nummer 142 ist rund um die Uhr erreichbar, kostenlos und bietet eine niederschwellige, vertrauliche Anlaufstelle für Betroffene. Auch Angehörige und nahestehende Personen von Gewaltopfern können hier Beratung in Anspruch nehmen. Wichtig zu wissen ist, dass die Unterstützung unabhängig von einer Strafanzeige oder der Ermittlung der Tatperson bereitgestellt wird. Die Beratung steht im Mittelpunkt und ersetzt jedoch keine Notrufnummern. Bei akuter Gefahr sind die Notfallnummern der Polizei (117) oder des Rettungsdiensts (144) zu wählen.
Regionale Lösungen im Kanton St.Gallen
Die Umsetzung der Nummer 142 liegt in der Verantwortung der Kantone. Im Kanton St.Gallen wird auf eine regionale Lösung gesetzt, in Zusammenarbeit mit Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus und dem deutschsprachigen Teil von Graubünden. Tagsüber nehmen die kantonalen Opferhilfestellen die Anrufe entgegen, während außerhalb der Werktagszeiten die Stiftung Frauenhaus St.Gallen diese Aufgabe übernimmt.
Die Statistik für 2025 zeigt bereits einen besorgniserregenden Anstieg der Polizeiinterventionen im Kanton St.Gallen. Insgesamt gab es 2’008 Interventionen im häuslichen Bereich, wobei mehr als die Hälfte der Fälle Minderjährige betrafen. Es ist bemerkenswert, dass die Beratungen durch die Opferhilfe zugenommen haben, wobei der Großteil dieser Hilfen von Frauen in Anspruch genommen wurde. Zudem gibt es eine hohe Auslastung des Frauenhauses, was auf die Dringlichkeit dieser Unterstützung hinweist.
Häusliche Gewalt im bundesweiten Kontext
Die Problematik der häuslichen Gewalt ist nicht nur im Kanton St.Gallen brisant. Bundesweit zeigt das Bundeslagebild „Häusliche Gewalt“, dass im Jahr 2024 insgesamt 171.069 Personen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden, was 64,3% der Fälle ausmacht. Der Anstieg der Opfer von Partnerschaftsgewalt um 1,9% im Vergleich zum Vorjahr ist alarmierend, da rund 80% dieser Opfer Frauen sind und 77,7% der Tatverdächtigen Männer. Häufigstes Delikt ist die Körperverletzung, und tragischerweise wurden 132 Frauen und 24 Männer getötet. Auch die innerfamiliäre Gewalt ist ein ernstes Thema, mit 94.873 betroffenen Personen und einem Anstieg um 7,3% im Vergleich zum Vorjahr.
Die Dunkelfeld-Opferbefragung zeigt, dass die Anzeigequote bei Partnerschaftsgewalt unter 5% liegt, was darauf hindeutet, dass viele Fälle im Verborgenen bleiben. Zudem gibt es einen besorgniserregenden Anstieg digitaler Gewalt, der bei Partnerschaftsgewalt um 10,9% und bei innerfamiliärer Gewalt um 20,4% zugenommen hat. Es ist unerlässlich, dass die Gesellschaft gemeinsam an Lösungen arbeitet und Hilfsangebote wie das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (116 016) und das Männerhilfetelefon (0800 1239900) in Anspruch nimmt.
Die Einführung der nationalen Opferhilfe-Nummer 142 ist ein wichtiger Schritt, um die Unterstützung für Opfer von Gewalt zu verbessern und die Dunkelziffer zu senken. Es liegt in unserer Verantwortung, diese Angebote bekannt zu machen und Betroffenen zu helfen, die Unterstützung zu finden, die sie benötigen.