Heute ist der 13.05.2026, und während die Sonne über Appenzell Innerrhoden aufgeht, bringt sie nicht nur Licht, sondern auch eine neue Ära für den Kinderschutz in der Schweiz. Ab dem 1. Juli wird die gewaltfreie Erziehung von Kindern im Schweizer Zivilrecht verankert. Ein Schritt, der in Zeiten steigender Zahlen von Kindesmisshandlungen mehr als notwendig ist. Im letzten Jahr meldete das Zürcher Kinderspital Kispi 570 Fälle – ein beunruhigendes Rekordhoch. Und auch das Kinderschutzzentrum St.Gallen hat einen Anstieg der Fälle zu verzeichnen. Es ist, als würde ein Schatten über der Kindheit liegen, den wir endlich vertreiben können.

Der neue Gesetzesartikel fordert Eltern auf, ihre Kinder gewaltfrei zu erziehen. Es ist nicht nur ein Gesetz, sondern eine Einladung zur Reflexion – eine Botschaft an die Gesellschaft, dass Gewalt in der Erziehung nicht toleriert werden darf. Mandy Falkenreck und Miroslav Cuskic, Dozierende im Bereich Kindesschutz an der OST – Ostschweizer Fachhochschule, sehen die Gesetzesanpassung als Orientierung für Fachpersonen und die Gesellschaft. Sie betonen, dass diese Anpassung keine neuen Sanktionsmaßnahmen mit sich bringt, aber eine ganz klare Signalwirkung hat. Eine Art Weckruf, um die Augen für die realen Herausforderungen zu öffnen.

Prävention und Sensibilisierung

Es ist wirklich bemerkenswert, wie diese gesetzliche Änderung dazu beitragen könnte, dass mehr in die Prävention und Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen investiert wird. Die Fachpersonen erhalten nun eine solide Argumentationsgrundlage, um Gewalt gegenüber Kindern zu thematisieren. Denn, mal ehrlich, Gewalt schadet nachweislich der Entwicklung eines Kindes und verändert die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Das sollte doch niemand wollen! Oftmals sind Überforderungssituationen der Auslöser für solche Taten. Ein Verständnis dafür könnte das Blatt wenden.

Präventionsangebote und die Aus- und Weiterbildung von Fachleuten sind dabei unerlässlich. Es geht ja nicht nur um die Gesetze – es geht darum, Kinder und Jugendliche zu befähigen, ihre Situation einzuordnen und Hilfe zu suchen, wenn sie sie brauchen. Die Erkennung von Kindeswohlgefährdungen erfordert fundierte Fachkompetenzen, und genau hier setzen die Weiterbildungen an der OST – Ostschweizer Fachhochschule an. Es ist eine Chance für die Fachkräfte, um sich gezielt in diesem wichtigen Themenfeld weiterzubilden.

Ein Schritt in die richtige Richtung

Die Gesetzesanpassung, die am 1. Juli in Kraft tritt, könnte auch ein grundlegendes Umdenken in der Gesellschaft anstoßen. Eltern, die sich überfordert fühlen, bekommen vielleicht die Möglichkeit, Hilfe zu suchen, statt in alte Muster zurückzufallen. Denn Gewalt hat viele Gesichter, und oft sind es die schwächsten, die darunter leiden. Ein offenes Ohr, ein verständnisvoller Blick – manchmal braucht es nicht viel, um ein Kind zu schützen.

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Insgesamt ist es ein Schritt in die richtige Richtung, aber es braucht mehr als nur Gesetze. Die Gesellschaft muss gemeinsam an einem Strang ziehen, um Kinder vor Misshandlungen zu schützen. In den kommenden Monaten werden wir sicher sehen, wie sich diese Anpassung auswirkt. Bleiben wir also gespannt auf die Veränderungen, die sie mit sich bringen könnte.